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Rechtsgebiete:
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kanzlei Anette Scherret
Gielsdorfer Str. 18a
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Rechtsanwalt
Rechtsanwalt (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von germ. rehta, althochdeutsch reht: „richten“, anawalt: „Gewalt“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand.
Aufgabe:
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote - z.B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar - bestehen.
Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.
Jedermann kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Im Zivilprozess besteht bei den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof die Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Gleiches gilt bei anderen Verfahrensarten für die höheren Instanzen.
Das zum 1. Juli 2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz löste das bis dahin geltende Rechtsberatungsgesetz ab. Die außergerichtliche Rechtsberatung ist in größerem Umfang für Nicht-Anwälte geöffnet worden. Für den Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen, d.h. vor allem die Vertretung vor Gericht, gilt das Anwaltsmonopol im Wesentlichen weiterhin.
Zulassung:
Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist (in Deutschland) die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen. Eine Ausnahme gilt nach dem Einigungsvertrag für solche Juristen, die in der DDR als „Diplom-Jurist“ als Rechtsanwalt tätig waren. Sie durften weiter als Rechtsanwälte arbeiten, auch ohne Volljuristen zu sein. In der Schweiz müssen die Juristen nach Abschluss des Hochschulstudiums eine Anwaltsprüfung absolvieren, welche von Kanton zu Kanton verschieden geregelt ist. Ferner ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) für Beratungsfehler sowie das Bestehen von Kanzleiräumen am Ort der anwaltlichen Zulassung nachzuweisen. Anwälte müssen durch die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk sie sich niederlassen wollen, zugelassen werden und sind bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste einzutragen. Im Diensteid vor der Rechtsanwaltskammer müssen sich Rechtsanwälte verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen (§ 12a BRAO).
Für Juristen aus dem EU-Ausland, aus einem Vertragsstaat des Europäischen Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz kann die Zulassung nach einer dreijährigen Tätigkeit in Deutschland und im deutschen Recht erfolgen. Bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht erfolgt sie aufgrund einer speziellen Eignungsprüfung. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Die Zulassung kann von der zuständigen Rechtsanwaltskammer entzogen werden, insbesondere bei Überschuldung (Vermögensverfall) und groben Berufsrechtsverstößen.
Das Einwohner/Anwaltsverhältnis hat sich in Deutschland seit 1991 halbiert. Im Jahr 2011 kamen auf einen zugelassen Anwalt nur noch 525 Einwohner, was statistisch gesehen zu einer entsprechenden Umsatzeinbuße führte. Da es in Deutschland für Anwälte – im Gegensatz zu Notaren – keine Zulassungsbeschränkung gibt, sind die Berufsaussichten für Junganwälte ohne zusätzliche Qualifikationen bzw. während der Ausbildung in Kanzleien gewonnener Berufserfahrungen je nach der Examensnote sehr ungünstig. Allerdings können höchst qualifizierte Berufsanfänger (zwei Prädikatsexamina, Promotion, zusätzlicher Abschluss im ausländischen Recht) in Großkanzleien Anfangsjahresgehälter von 100.000,- bis 140.000,- € erreichen. Die Zahl der Anwälte in Deutschland betrug am 1. Januar 2011 insgesamt 155.679. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich damit eine Steigerung von 1,58%. Dies entspricht einem Anwalt pro 525 Einwohner. Zum Vergleich hierzu bezogen auf das Jahr 2006: USA: 270, Italien: 454, England: 490, Schweiz: 1.032, Österreich: 1.751, Russland und GUS: 7.520, Vietnam: 24.824.
(Zitiert zum Thema Rechtsanwalt aus Wikipedia.org, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar. Bearbeitungsstand vom 07.12.2011.)
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