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Recht(s) - Seite - News ! Führerschein-Umfrage der Verkehrsanwälte in Berlin, Hamburg und München: Nur drei Prozent würden Theorieprüfung erneut bestehen

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 01. Dezember 2016 von RechtsPortal-247.de

Recht-News
PR-Gateway: Viele Autofahrer hätten keinen Führerschein, wenn sie ihre theoretische Prüfung heute erneut ablegen müssten - darauf deutet eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. in Berlin, Hamburg und München hin. Die Teilnehmer wurden mit aktuellen Prüfungsfragen konfrontiert. Das Ergebnis: 97 Prozent aller Befragten wären durchgefallen. Am besten schnitten die Hamburger ab: Sie lagen bei 50 Prozent der Fragen richtig. Zudem kamen alle vier Teilnehmer, die die Prüfung bestanden hätten, aus der Hansestadt. Die Münchener landeten mit einem Anteil von 34 Prozent richtigen Antworten auf dem zweiten Platz, die Berliner bildeten mit 32 Prozent das Schlusslicht.

Hamburg hat beim Verkehrswissen die Nase vorn

Wer hat Vorfahrt? Wozu darf der rechte Seitenstreifen genutzt werden? Und wie hat man sich an einer Unfallstelle zu verhalten? Im Zuge der Befragung (1) der Verkehrsanwälte wurden insgesamt 150 Teilnehmer im Alter von 17 bis 70 Jahren in Berlin, Hamburg und München mit zehn unterschiedlich schwierigen Fragen konfrontiert. Um zu bestehen, durften sie maximal vier Fehlerpunkte erreichen. Zum Vergleich: Bei der regulären Prufung mit 30 Fragen sind zehn Fehlerpunkte zugelassen. Gegenüber Berlin und München konnte Hamburg dabei die besten Ergebnisse erzielen: Rund die Hälfte aller Fragen wurde hier richtig beantwortet. Insgesamt gelang es nur vier Teilnehmern der Umfrage, unter dem zulässigen Fehlerlimit zu bleiben - sie alle kamen aus Hamburg.

Jüngere kennen sich oft besser aus

Die Umfrage der Verkehrsanwälte zeigte auch, dass sich junge Autofahrer oft besser mit den Verkehrsregeln auskennen als "alte Hasen" hinterm Steuer: Drei der vier Personen, die den Test bestanden, sind im Alter von 17 bis 25 Jahren. Und auch in der Gesamtauswertung konnte diese Altersgruppe die meisten Fragen richtig beantworten. Darauf folgt die Gruppe der 25- bis 45-Jahrigen. Am wenigsten Treffer erzielte die Gruppe der uber 65-Jahrigen.

Die tatsächlichen Unfallzahlen in Deutschland passen zu diesem Ergebnis: Laut Statistischem Bundesamt sind bei Autofahrern ab 65 Jahren Vorfahrtsfehler die häufigste Ursache für Unfälle mit Personenschaden (2014: 18 Prozent), während es bei den 17- bis 25-Jahrigen zumeist wegen einer nicht angepassten Geschwindigkeit "kracht".

Häufiges Fahren schützt nicht vor Fehlern

Wie gut sich die Teilnehmer mit den Verkehrsregeln auskennen, ist offenbar unabhängig davon, wie oft sie hinter dem Steuer sitzen - auch darauf deuten die Umfrageergebnisse hin. So hielt sich bei den 17- bis 25-Jahrigen die Anzahl der seltenen und regelmäßigen Fahrer ungefähr die Waage (50 bzw. 48 Prozent), ebenso in der Gruppe der 25- bis 45-Jahrigen (jeweils 46 Prozent). Bei den Befragten ab 45 Jahren hingegen überwog die Anzahl der regelmaßigen Fahrer (74 Prozent). Ab 65 Jahren geben noch 68 Prozent an, regelmaßig zu fahren. Offenbar hat die Zahl der richtigen Antworten also weniger mit der Regelmäßigkeit des Fahrens zu tun, als vielmehr damit, wie lange die Fuhrerscheinprufung zurückliegt. Und auch das Geschlecht spielte keine entscheidende Rolle hinsichtlich des Verkehrswissens: Während die befragten Frauen bei 62 Prozent der Fragen falsch lagen, waren es bei den Männern mit 52 Prozent nur unwesentlich weniger.

Hätten Sie"s gewusst? Fakten zum Führerschein in Deutschland

-33 Prozent der Deutschen sind 2015 durch die theoretische Führerscheinprüfung gefallen.

-Seit 2010 wird die theoretische Prüfung in Deutschland nur noch am PC durchgeführt.

-Zwischen 2004 und 2013 sank die Zahl der ausgestellten Pkw-Führerscheine von knapp 1,1 Millionen auf nur noch 960.000 - ein Minus von fast 13 Prozent.

-Am 1. Januar 2016 besaßen 15.419.534 eine Pkw-Fahrerlaubnis.

-Einen Autoführerschein zu machen kostet in Deutschland im Schnitt 1.500 bis 2.000 Euro.

Skurriles Wissen rund um den Führerschein in Europa

-1904 wurde in Aschaffenburg die erste Fahrschule Deutschlands gegründet - damals unter dem Namen "Chauffeur-Schule". Unterrichtet wurden unter anderem die Fächer "Karten lesen", "Kurven fahren" und "Bremsen".

-Bis 1958 mussten Frauen in Deutschland eine Genehmigung von ihrem Mann oder Vater einreichen, um den Führerschein zu beantragen. Das änderte sich erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Jahr 1958.

-In Essen fuhr 2016 ein Fahranfanger mit dem Auto zur theoretischen Führerscheinprüfung. Als Begründung gab er die geringe Entfernung zwischen Wohn- und Prüfungsort an. Er kassierte 40 Fehlerpunkte und eine Anzeige.

-In Litauen waren Frauen bis 2002 gesetzlich dazu verpflichtet, sich vor der Fahrprufung gynakologisch untersuchen zu lassen - die Regierung befürchtete, dass Autofahrerinnen während ihrer Periode ohnmächtig werden und Unfälle verursachen könnten.

-Queen Elizabeth II. ist die einzige Frau in Großbritannien, die ohne Führerschein fahren darf. Ihre Fahrprüfung hat sie trotzdem abgelegt.

(1) Erhebung durch Ines Uhlig PR im Auftrag der Verkehrsanwälte unter 150 Männern und Frauen. In Berlin, Hamburg und München wurde je 50 Personen befragt.

Persönliches Gespräch oder mehr Informationen gewünscht?

Wenn Sie Interesse an einem Interview mit einem Verkehrsanwalt oder an weiteren Informationen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

www.verkehrsanwaelte.de

www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de

www.mynewsdesk.com/de/arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht

Bildnachweis

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.

Pressekontakt:

UHLIG PR & KOMMUNIKATION GmbH - Ines Uhlig - Kattrepelsbrücke 1 - 20095 Hamburg - Fon 040 / 767 969-31 - Fax: 040 / 767 969-33 - E-Mail ines.uhlig@uhlig-pr.de

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.

Bettina Bachmann - Littenstraße 11 - 10179 Berlin - Fon 030 / 72 61 52-133

Fax 030 / 72 61 52-195 - E-Mail bachmann@anwaltverein.de

Deutscher Anwaltverein - Swen Walentowski - Littenstraße 11 - 10179 Berlin

Fon 030 / 72 61 52-129 - Fax 030 / 72 61 52-193 - E-Mail walentowski@anwaltverein.de
Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts - zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.
Bettina Bachmann
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 / 72 61 52-133

www.verkehrsanwaelte.de

Pressekontakt:
Ines Uhlig PR GmbH
Ines Uhlig
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
ines-uhlig@uhlig-pr.de
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http://www.uhlig-pr.de/

(Weitere interessante Testberichte News & Testberichte Infos & Testberichte Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Viele Autofahrer hätten keinen Führerschein, wenn sie ihre theoretische Prüfung heute erneut ablegen müssten - darauf deutet eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. in Berlin, Hamburg und München hin. Die Teilnehmer wurden mit aktuellen Prüfungsfragen konfrontiert. Das Ergebnis: 97 Prozent aller Befragten wären durchgefallen. Am besten schnitten die Hamburger ab: Sie lagen bei 50 Prozent der Fragen richtig. Zudem kamen alle vier Teilnehmer, die die Prüfung bestanden hätten, aus der Hansestadt. Die Münchener landeten mit einem Anteil von 34 Prozent richtigen Antworten auf dem zweiten Platz, die Berliner bildeten mit 32 Prozent das Schlusslicht.

Hamburg hat beim Verkehrswissen die Nase vorn

Wer hat Vorfahrt? Wozu darf der rechte Seitenstreifen genutzt werden? Und wie hat man sich an einer Unfallstelle zu verhalten? Im Zuge der Befragung (1) der Verkehrsanwälte wurden insgesamt 150 Teilnehmer im Alter von 17 bis 70 Jahren in Berlin, Hamburg und München mit zehn unterschiedlich schwierigen Fragen konfrontiert. Um zu bestehen, durften sie maximal vier Fehlerpunkte erreichen. Zum Vergleich: Bei der regulären Prufung mit 30 Fragen sind zehn Fehlerpunkte zugelassen. Gegenüber Berlin und München konnte Hamburg dabei die besten Ergebnisse erzielen: Rund die Hälfte aller Fragen wurde hier richtig beantwortet. Insgesamt gelang es nur vier Teilnehmern der Umfrage, unter dem zulässigen Fehlerlimit zu bleiben - sie alle kamen aus Hamburg.

Jüngere kennen sich oft besser aus

Die Umfrage der Verkehrsanwälte zeigte auch, dass sich junge Autofahrer oft besser mit den Verkehrsregeln auskennen als "alte Hasen" hinterm Steuer: Drei der vier Personen, die den Test bestanden, sind im Alter von 17 bis 25 Jahren. Und auch in der Gesamtauswertung konnte diese Altersgruppe die meisten Fragen richtig beantworten. Darauf folgt die Gruppe der 25- bis 45-Jahrigen. Am wenigsten Treffer erzielte die Gruppe der uber 65-Jahrigen.

Die tatsächlichen Unfallzahlen in Deutschland passen zu diesem Ergebnis: Laut Statistischem Bundesamt sind bei Autofahrern ab 65 Jahren Vorfahrtsfehler die häufigste Ursache für Unfälle mit Personenschaden (2014: 18 Prozent), während es bei den 17- bis 25-Jahrigen zumeist wegen einer nicht angepassten Geschwindigkeit "kracht".

Häufiges Fahren schützt nicht vor Fehlern

Wie gut sich die Teilnehmer mit den Verkehrsregeln auskennen, ist offenbar unabhängig davon, wie oft sie hinter dem Steuer sitzen - auch darauf deuten die Umfrageergebnisse hin. So hielt sich bei den 17- bis 25-Jahrigen die Anzahl der seltenen und regelmäßigen Fahrer ungefähr die Waage (50 bzw. 48 Prozent), ebenso in der Gruppe der 25- bis 45-Jahrigen (jeweils 46 Prozent). Bei den Befragten ab 45 Jahren hingegen überwog die Anzahl der regelmaßigen Fahrer (74 Prozent). Ab 65 Jahren geben noch 68 Prozent an, regelmaßig zu fahren. Offenbar hat die Zahl der richtigen Antworten also weniger mit der Regelmäßigkeit des Fahrens zu tun, als vielmehr damit, wie lange die Fuhrerscheinprufung zurückliegt. Und auch das Geschlecht spielte keine entscheidende Rolle hinsichtlich des Verkehrswissens: Während die befragten Frauen bei 62 Prozent der Fragen falsch lagen, waren es bei den Männern mit 52 Prozent nur unwesentlich weniger.

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-33 Prozent der Deutschen sind 2015 durch die theoretische Führerscheinprüfung gefallen.

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-Zwischen 2004 und 2013 sank die Zahl der ausgestellten Pkw-Führerscheine von knapp 1,1 Millionen auf nur noch 960.000 - ein Minus von fast 13 Prozent.

-Am 1. Januar 2016 besaßen 15.419.534 eine Pkw-Fahrerlaubnis.

-Einen Autoführerschein zu machen kostet in Deutschland im Schnitt 1.500 bis 2.000 Euro.

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-1904 wurde in Aschaffenburg die erste Fahrschule Deutschlands gegründet - damals unter dem Namen "Chauffeur-Schule". Unterrichtet wurden unter anderem die Fächer "Karten lesen", "Kurven fahren" und "Bremsen".

-Bis 1958 mussten Frauen in Deutschland eine Genehmigung von ihrem Mann oder Vater einreichen, um den Führerschein zu beantragen. Das änderte sich erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Jahr 1958.

-In Essen fuhr 2016 ein Fahranfanger mit dem Auto zur theoretischen Führerscheinprüfung. Als Begründung gab er die geringe Entfernung zwischen Wohn- und Prüfungsort an. Er kassierte 40 Fehlerpunkte und eine Anzeige.

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(1) Erhebung durch Ines Uhlig PR im Auftrag der Verkehrsanwälte unter 150 Männern und Frauen. In Berlin, Hamburg und München wurde je 50 Personen befragt.

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Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts - zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
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BGH bestätigt Markenschutz für quadratische Form

Dreidimensionale Gestaltungen, einschließlich Form oder Verpackung einer Ware, können Markenschutz genießen. Das hat der BGH mit Beschlüssen vom 23.07.2020 bestätigt (Az.: I ZB 42/19 und I ZB 43/19).

In den Supermarktregalen liegen sie oft nah beieinander. Die eine ist quadratisch, die andere rechteckig. Der Hersteller der quadratischen Ware hat sich die Verpackungsform als Marke schützen lassen. Das ist dem anderen Hersteller ein Do ...

 Insolvenzverfahren für Gasteig-Gastronomie eröffnet (PR-Gateway, 28.07.2020)
Keine Fortführungsaussichten - Betrieb in München bleibt geschlossen

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gasteig Kult und Speise GmbH wurde am 15. Juli 2020 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht München den Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann von der Münchner Insolvenzverwalter-Kanzlei Pohlmann Hofmann bestellt.

Am 25. Mai 2020 hatte der Geschäftsführer der Gasteig Kult und Speise GmbH, Marc Uebelherr, Insolvenzantrag gestellt. Die Gesellschaft betrieb die Lokale ...

 Neuer Anlauf für Einheitliches Patentgericht (PR-Gateway, 16.07.2020)
Neuer Anlauf für Einheitliches Patentgericht

Die Patentvergabe innerhalb der EU soll effizienter werden. Dazu soll ein Einheitliches Patentgericht beitragen. Das BMJV hat einen zweiten Anlauf genommen und einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Ein einheitliches Patentgericht soll für Streitigkeiten bei der Verletzung und Rechtsgültigkeit europäischer Patente zuständig sein. Dazu sollen in den Vertragsmitgliedsstaaten erstinstanzliche Kammern und ein Berufungsgericht mit Sitz in Lux ...

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