Bundesverfassungsgericht für steuerliche Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern!
Datum: Mittwoch, dem 17. Oktober 2012
Thema: Recht-Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater führen aus: Die Verfassungsrichter gingen mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) davon aus, dass mit der im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehenden Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ein Verfassungsverstoß vorliege.

Durch eine Änderung der Steuerlast im Falle von Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 seien nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer erleichtert worden und die eingetragenen Lebenspartner von diesen Vorzügen nicht erfasst gewesen. Zusätzlich solle für Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, eine nachträgliche Privilegierung gelten.

Dem Gesetzgeber wurde durch den Bundesgerichtshof bis zum 31.12.2012 Gelegenheit eingeräumt, eine Neuregelung für die Altfälle einzuführen, damit die unterschiedliche Behandlung bis 2010 beseitigt wird.

Eingetragene Lebenspartner profitierten bisher nicht von den steuerlichen Vorteilen durch das sogenannte "Ehegattensplitting". Durch das jeweilige Zusammenrechnen und anschließende halbieren des Einkommens der Ehegatten konnten diese vielfach Vorteile bei ihrer Einkommensteuer erlangen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater führen aus: Die Verfassungsrichter gingen mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) davon aus, dass mit der im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehenden Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ein Verfassungsverstoß vorliege.

Durch eine Änderung der Steuerlast im Falle von Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 seien nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer erleichtert worden und die eingetragenen Lebenspartner von diesen Vorzügen nicht erfasst gewesen. Zusätzlich solle für Altfälle ab dem Jahr 2001, die von dieser Steuer betroffenen sind, eine nachträgliche Privilegierung gelten.

Dem Gesetzgeber wurde durch den Bundesgerichtshof bis zum 31.12.2012 Gelegenheit eingeräumt, eine Neuregelung für die Altfälle einzuführen, damit die unterschiedliche Behandlung bis 2010 beseitigt wird.

Eingetragene Lebenspartner profitierten bisher nicht von den steuerlichen Vorteilen durch das sogenannte "Ehegattensplitting". Durch das jeweilige Zusammenrechnen und anschließende halbieren des Einkommens der Ehegatten konnten diese vielfach Vorteile bei ihrer Einkommensteuer erlangen.





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