Einmaliger Prozesserfolg für Ciper & Coll. in Gutachterprozess gemäß § 839a BGB!
Datum: Mittwoch, dem 17. Oktober 2012 Thema: Recht-Links
In Rechtsliteratur viel beachteter Prozesserfolg für Ciper & Coll. am Landgericht Frankfurt am Main: Die renommierte Kanzlei gewinnt einen Gutachterprozess gemäß § 839a BGB gegen gerichtlichen Sachverständigen!
Landgericht Frankfurt am Main - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Gutachterhaftung gemäß § 839 a BGB wegen grob fehlerhafter Begutachtung in einem Arzthaftungsprozess, LG Frankfurt/M., Az. 2/04 O 55/12.
Chronologie: Der Kläger erlitt im Jahre 2004 anlässlich einer MRT-Untersuchung (Röhre) eine Schädigung des Herzens und mußte sich zwischenzeitlich einer Herztransplantation unterziehen.
Hintergrund dieser Schädigung war, daß das medizinische Personal der Gemeinschaftspraxis versehentlich nicht beachtete, daß der Kläger einen Herzschrittmacher trug, was dieser auch im Fragebogen so angegeben hatte.
In Rechtsliteratur viel beachteter Prozesserfolg für Ciper & Coll. am Landgericht Frankfurt am Main: Die renommierte Kanzlei gewinnt einen Gutachterprozess gemäß § 839a BGB gegen gerichtlichen Sachverständigen!
Landgericht Frankfurt am Main - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Gutachterhaftung gemäß § 839 a BGB wegen grob fehlerhafter Begutachtung in einem Arzthaftungsprozess, LG Frankfurt/M., Az. 2/04 O 55/12.
Chronologie: Der Kläger erlitt im Jahre 2004 anlässlich einer MRT-Untersuchung (Röhre) eine Schädigung des Herzens und mußte sich zwischenzeitlich einer Herztransplantation unterziehen.
Hintergrund dieser Schädigung war, daß das medizinische Personal der Gemeinschaftspraxis versehentlich nicht beachtete, daß der Kläger einen Herzschrittmacher trug, was dieser auch im Fragebogen so angegeben hatte.
|
|