Kopierte Testamente können gültig sein!
Datum: Donnerstag, dem 04. Oktober 2012
Thema: Recht-Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater führen aus: Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch auf anderen Wegen nachgewiesen werden.

Falls das Originaltestament nicht auffindbar sei, könne auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Das Original müsse dafür zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet worden sein. Denn hierin könne wiederrum ein Widerruf liegen.

In der Entscheidung des OLG Naumburg war das Gericht von der Richtigkeit der Kopie überzeugt. Die Fotokopie eines Testaments und eine eindeutige Zeugenaussage führten somit zur Feststellung der Erbenstellung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater führen aus: Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch auf anderen Wegen nachgewiesen werden.

Falls das Originaltestament nicht auffindbar sei, könne auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Das Original müsse dafür zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet worden sein. Denn hierin könne wiederrum ein Widerruf liegen.

In der Entscheidung des OLG Naumburg war das Gericht von der Richtigkeit der Kopie überzeugt. Die Fotokopie eines Testaments und eine eindeutige Zeugenaussage führten somit zur Feststellung der Erbenstellung.





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