Clerical Medical Anleger blicken hoffnungsvoll nach vorne!
Datum: Donnerstag, dem 04. Oktober 2012
Thema: Recht-Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vorliegend erstmals in Sachen CMI zu entscheiden. Dies ging zu Lasten des englischen Lebensversicherers. In seinen Urteilen (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied er ähnlich wie bereits verschiedene Oberlandesgerichte und bestätige deren Urteile.

Es bestünde eine Leistungsverpflichtung des Versicherers unabhängig von dem Wert der jeweiligen Versicherung, so die Entscheidung. Oftmals sollen Kunden von CMI bestimmte Auszahlungen versprochen worden sein. Diese seien nun an die Kunden zu zahlen.

Die Haftung von CMI sei zwar durch den BGH deutlich dargestellt worden, jedoch bedürften die Sachverhalte weiterer Aufklärung. Deshalb wurden, obwohl sich der BGH in seinen Urteilen den Oberlandesgerichten anschloss, die Verfahren an diese zurückgewiesen. In den Entscheidungen selbst sind jedoch wohl keine Abweichungen durch die Instanzgerichte zu erwarten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vorliegend erstmals in Sachen CMI zu entscheiden. Dies ging zu Lasten des englischen Lebensversicherers. In seinen Urteilen (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied er ähnlich wie bereits verschiedene Oberlandesgerichte und bestätige deren Urteile.

Es bestünde eine Leistungsverpflichtung des Versicherers unabhängig von dem Wert der jeweiligen Versicherung, so die Entscheidung. Oftmals sollen Kunden von CMI bestimmte Auszahlungen versprochen worden sein. Diese seien nun an die Kunden zu zahlen.

Die Haftung von CMI sei zwar durch den BGH deutlich dargestellt worden, jedoch bedürften die Sachverhalte weiterer Aufklärung. Deshalb wurden, obwohl sich der BGH in seinen Urteilen den Oberlandesgerichten anschloss, die Verfahren an diese zurückgewiesen. In den Entscheidungen selbst sind jedoch wohl keine Abweichungen durch die Instanzgerichte zu erwarten.





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