Kein fliegender Gerichtsstand bei Klage auf Kostenerstattung nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung!
Datum: Freitag, dem 28. September 2012
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Nach einem Beschluss des LG Hannover ist für Klagen auf Erstattung von Abmahnkosten ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine Niederlassung bzw. seinen Wohnsitz hat.

Der Entscheidung des Landgerichts Hannover (Beschluss vom 16.7.2012, 18 O 162/12) liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Parteien verkaufen gleichermaßen auf der Internetverkaufsplattform eBay Produkte aller Art. Die Klägerin hat ihre gewerbliche Niederlassung im niedersächsischen Dissen, wohingegen der Beklagte seinen Handel von Köln aus betreibt.

Mit Schreiben vom 22.05.2012 hatte die Klägerin den Beklagten unter anderem wegen einer unrichtigen Widerrufsbelehrung abgemahnt. Der Beklagte hatte es verabsäumt, die Widerrufsbelehrung in der seit dem 04.08.2011 geltenden Fassung einzustellen.

OpenPr.de: Nach einem Beschluss des LG Hannover ist für Klagen auf Erstattung von Abmahnkosten ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine Niederlassung bzw. seinen Wohnsitz hat.

Der Entscheidung des Landgerichts Hannover (Beschluss vom 16.7.2012, 18 O 162/12) liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Parteien verkaufen gleichermaßen auf der Internetverkaufsplattform eBay Produkte aller Art. Die Klägerin hat ihre gewerbliche Niederlassung im niedersächsischen Dissen, wohingegen der Beklagte seinen Handel von Köln aus betreibt.

Mit Schreiben vom 22.05.2012 hatte die Klägerin den Beklagten unter anderem wegen einer unrichtigen Widerrufsbelehrung abgemahnt. Der Beklagte hatte es verabsäumt, die Widerrufsbelehrung in der seit dem 04.08.2011 geltenden Fassung einzustellen.





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