Ab drei Stunden Verspätung haben Flugreisende Anspruch auf Entschädigung!
Datum: Dienstag, dem 04. September 2012
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Reisende, deren Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, haben einen Anspruch auf eine Entschädigung gegen die Fluggesellschaft.

Zwar besteht der Anspruch gemäß dem Wortlaut der Europäischen Verordnung nur bei Annullierung und nicht bei einer Flugverspätung eines Fluges. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch im November 2009 entschieden, dass ein Anspruch auch bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden geltend gemacht werden kann.

Maßgeblich für die Verspätung ist dabei nicht etwa die Verspätung des Abflugs oder die Ankunftszeit des verspäteten Zubringerfluges, sondern vielmehr die Zeit des Eintreffens am Endziel. Hierzu gibt es eine ganze Anzahl von Urteilen.

Mittlerweile ist aber strittig, ob nicht nur eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden bei der Ankunft, sondern evtl. auch bereits beim Abflug notwendig ist. Welche Seite zum Beispiel diesen Punkt oder Frage geklärt haben will, ist klar.

OpenPr.de: Reisende, deren Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, haben einen Anspruch auf eine Entschädigung gegen die Fluggesellschaft.

Zwar besteht der Anspruch gemäß dem Wortlaut der Europäischen Verordnung nur bei Annullierung und nicht bei einer Flugverspätung eines Fluges. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch im November 2009 entschieden, dass ein Anspruch auch bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden geltend gemacht werden kann.

Maßgeblich für die Verspätung ist dabei nicht etwa die Verspätung des Abflugs oder die Ankunftszeit des verspäteten Zubringerfluges, sondern vielmehr die Zeit des Eintreffens am Endziel. Hierzu gibt es eine ganze Anzahl von Urteilen.

Mittlerweile ist aber strittig, ob nicht nur eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden bei der Ankunft, sondern evtl. auch bereits beim Abflug notwendig ist. Welche Seite zum Beispiel diesen Punkt oder Frage geklärt haben will, ist klar.





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