Urteil: Verpflichtung zur elektronischen Datenübertragung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß!
Datum: Montag, dem 16. April 2012
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Die Verpflichtung des Unternehmers, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil grundsätzlich bestätigt.

Geklagt hatte eine Firma, die für sich den Antrag auf Übermittlung per Papier gestellt hatte und zudem die Verfassungswidrigkeit dieser elektronischen Übermittlungs-Pflicht gerügt hatte. Das berichtet die Online-Redaktion von www.anwalt-suchservice.de.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen von Unternehmern monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden, um die bereits angefallene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden und abzuführen. In der Umsatzsteuererklärung nach Ablauf des Jahres werden die bereits geleisteten Zahlungen angerechnet (§ 18 UStG).

OpenPr.de: Die Verpflichtung des Unternehmers, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil grundsätzlich bestätigt.

Geklagt hatte eine Firma, die für sich den Antrag auf Übermittlung per Papier gestellt hatte und zudem die Verfassungswidrigkeit dieser elektronischen Übermittlungs-Pflicht gerügt hatte. Das berichtet die Online-Redaktion von www.anwalt-suchservice.de.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen von Unternehmern monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden, um die bereits angefallene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden und abzuführen. In der Umsatzsteuererklärung nach Ablauf des Jahres werden die bereits geleisteten Zahlungen angerechnet (§ 18 UStG).





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