Wer zahlt bei Schlaglochschäden am Auto?
Datum: Freitag, dem 24. Februar 2012
Thema: Recht-Frage


OpenPr.de: Viele Straßen in Berlin sind besonders im Winter und nach starkem Frost von Schlaglöchern übersät. Wer haftet aber für die Schäden, wenn Sie in ein Schlagloch fahren und dabei das Fahrwerk oder der Auspuff Ihres Fahrzeugs beschädigt oder die Ölwanne aufgerissen wird.

Die Autofahrer bleiben in diesen Fällen häufig auf Ihren Kosten sitzen. Zwar ist die Stadt im Rahmen ihrer „Verkehrssicherungspflicht“ für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen verantwortlich. Dieser Pflicht genügt sie jedoch oft schon durch das Aufstellen von Warnschildern oder durch ein Tempolimit. Für den Autofahrer heißt das, dass er sein Fahrverhalten den Straßenverhältnissen anpassen und sich auf Schlaglöcher einstellen muss.

Es gibt jedoch Urteile, die zugunsten des Autofahrers ausfallen. Trotz Aufstellens von Warnschildern und eines Tempolimits hat das Oberlandesgericht Celle einem Autofahrer einen anteiligen Schadenersatz zugesprochen. Das Schlagloch war in diesem Fall 20 cm tief und damit konnte und musste der Fahrer nicht rechnen. Und das Landgericht Lübeck hat die Kommune zum Schadenersatz verurteilt, weil sie trotz Kenntnis ein 60 cm langes, 40 cm breites und 10 cm tiefes Schlagloch aus finanziellen Gründen nicht beseitigt hat.

OpenPr.de: Viele Straßen in Berlin sind besonders im Winter und nach starkem Frost von Schlaglöchern übersät. Wer haftet aber für die Schäden, wenn Sie in ein Schlagloch fahren und dabei das Fahrwerk oder der Auspuff Ihres Fahrzeugs beschädigt oder die Ölwanne aufgerissen wird.

Die Autofahrer bleiben in diesen Fällen häufig auf Ihren Kosten sitzen. Zwar ist die Stadt im Rahmen ihrer „Verkehrssicherungspflicht“ für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen verantwortlich. Dieser Pflicht genügt sie jedoch oft schon durch das Aufstellen von Warnschildern oder durch ein Tempolimit. Für den Autofahrer heißt das, dass er sein Fahrverhalten den Straßenverhältnissen anpassen und sich auf Schlaglöcher einstellen muss.

Es gibt jedoch Urteile, die zugunsten des Autofahrers ausfallen. Trotz Aufstellens von Warnschildern und eines Tempolimits hat das Oberlandesgericht Celle einem Autofahrer einen anteiligen Schadenersatz zugesprochen. Das Schlagloch war in diesem Fall 20 cm tief und damit konnte und musste der Fahrer nicht rechnen. Und das Landgericht Lübeck hat die Kommune zum Schadenersatz verurteilt, weil sie trotz Kenntnis ein 60 cm langes, 40 cm breites und 10 cm tiefes Schlagloch aus finanziellen Gründen nicht beseitigt hat.





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