Zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgratifikation!
Datum: Dienstag, dem 21. Februar 2012
Thema: Recht-News


Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis und entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag (Urteil des BAG vom 18.01.2012 - Az: 10 AZR 667/10).

Seit jeher ist streitig, inwieweit eine Weihnachtsgratifikation an solche Arbeitnehmer gezahlt werden muss, die im Fälligkeitszeitpunkt in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Meist enthalten Arbeitsverträge entsprechende Klauseln, in denen die Zahlung davon abhängig gemacht wird, dass keine Kündigung ausgesprochen wurde und das Arbeitsverhältnis damit "ungekündigt" ist.

Über die Wirksamkeit solcher Arbeitsvertragsklauseln herrscht Streit.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden, dass jedenfalls der Anspruch auf eine reine Weihnachtsgratifikation wirksam vom Bestand eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werden kann.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis und entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag (Urteil des BAG vom 18.01.2012 - Az: 10 AZR 667/10).

Seit jeher ist streitig, inwieweit eine Weihnachtsgratifikation an solche Arbeitnehmer gezahlt werden muss, die im Fälligkeitszeitpunkt in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Meist enthalten Arbeitsverträge entsprechende Klauseln, in denen die Zahlung davon abhängig gemacht wird, dass keine Kündigung ausgesprochen wurde und das Arbeitsverhältnis damit "ungekündigt" ist.

Über die Wirksamkeit solcher Arbeitsvertragsklauseln herrscht Streit.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden, dass jedenfalls der Anspruch auf eine reine Weihnachtsgratifikation wirksam vom Bestand eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werden kann.





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