Verwaltungsrecht: Ohne Glas zum Kölner Karneval!
Datum: Dienstag, dem 21. Februar 2012
Thema: Recht-Infos


Die Stadt Köln darf an den Karnevalstagen das Mitführen und Verkaufen von Glasgefäßen in bestimmten Bereichen der Innenstadt verbieten. Dies bestätigte nach D.A.S. Angaben das Oberverwaltungsgericht Münster. Die von Glasscherben und weggeworfenen Flaschen in einer Menschenmenge ausgehenden Gefahren rechtfertigten ein solches Verbot (OVG Münster, Az. 5 A 2375/10).

Hintergrundinformation: Durch eine sogenannte Allgemeinverfügung kann eine Gemeinde eine Anordnung für einen bestimmten Einzelfall gegen eine unbestimmte Anzahl von Personen erlassen. Eine solche Allgemeinverfügung ist z. B. die Sperrung von Straßen während eines Volksfestes oder das Verbot, in einem bestimmten Bereich (etwa Hamburger Reeperbahn) Waffen und gefährliche Gegenstände mitzuführen.

Der Fall: Die Stadt Köln hatte im Jahr 2010 erstmals mit einer Allgemeinverfügung das Mitführen und Benutzen von Glasgefäßen - also Flaschen und Gläsern aller Art - außerhalb von geschlossenen Räumen in bestimmten Gebieten der Innenstadt verboten. Bei den Gebieten handelte es sich um die Stadtbereiche, in denen Straßenkarneval gefeiert wurde.

Die Stadt Köln darf an den Karnevalstagen das Mitführen und Verkaufen von Glasgefäßen in bestimmten Bereichen der Innenstadt verbieten. Dies bestätigte nach D.A.S. Angaben das Oberverwaltungsgericht Münster. Die von Glasscherben und weggeworfenen Flaschen in einer Menschenmenge ausgehenden Gefahren rechtfertigten ein solches Verbot (OVG Münster, Az. 5 A 2375/10).

Hintergrundinformation: Durch eine sogenannte Allgemeinverfügung kann eine Gemeinde eine Anordnung für einen bestimmten Einzelfall gegen eine unbestimmte Anzahl von Personen erlassen. Eine solche Allgemeinverfügung ist z. B. die Sperrung von Straßen während eines Volksfestes oder das Verbot, in einem bestimmten Bereich (etwa Hamburger Reeperbahn) Waffen und gefährliche Gegenstände mitzuführen.

Der Fall: Die Stadt Köln hatte im Jahr 2010 erstmals mit einer Allgemeinverfügung das Mitführen und Benutzen von Glasgefäßen - also Flaschen und Gläsern aller Art - außerhalb von geschlossenen Räumen in bestimmten Gebieten der Innenstadt verboten. Bei den Gebieten handelte es sich um die Stadtbereiche, in denen Straßenkarneval gefeiert wurde.





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