Unternehmer ohne Ehevertrag gehen existenzbedrohendes Risiko ein!
Datum: Dienstag, dem 14. Februar 2012
Thema: Recht-Tipps


Festhalten an der Zugewinngemeinschaft hat auch steuerliche Vorteile!

Essen, 14. Februar 2012: Bei der Hochzeit mag sich keiner der Ehepartner vorstellen, dass die Ehe nicht halten könnte.Doch die Statistiken zeigen, dass in Deutschland inzwischen jede dritte Ehe, d.h. mehr als 200.000 Ehen im Jahr geschieden werden.

Nach Ansicht von Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de/) in Essen, sind Unternehmer bzw. Gesellschafter sowohl aus Gründen des Unternehmensschutzes als auch aus steuerlichen Gründen gut beraten, frühzeitig Regelungen über ihren Güterstand zu treffen.

Welcher Weg sich dabei am besten eignet, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen. Häufig empfiehlt es sich, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft sachgerecht zu modifizieren. Abgerundet wird dies durch einen guten Gesellschaftsvertrag, der die Spielregeln der Gesellschafter untereinander regelt.

"Gerade Unternehmer sollten sich anlässlich ihrer Eheschließung frühzeitig Gedanken über ihren Güterstand machen. Unternehmer gehen ein hohes, geradezu existenzbedrohendes Risiko ein, wenn sie eine Ehe schließen, ohne eine Regelung für den Fall der Scheidung zu treffen. Werden keine Regelungen getroffen, so beurteilt sich die Ehe und deren Scheidung allein nach dem Gesetz, was für den Unternehmer in der Regel nachteilig ist. Denn jede Form von Unternehmen, seien es Einzelkaufmänner, Handwerksbetriebe, Freiberuflerpraxen oder Gesellschaften bzw. Beteiligungen daran, fallen bei der Scheidung von Gesetzes wegen in den Zugewinnausgleich", gibt Steuerberaterin Bettina Rau-Franz zu bedenken.

Festhalten an der Zugewinngemeinschaft hat auch steuerliche Vorteile!

Essen, 14. Februar 2012: Bei der Hochzeit mag sich keiner der Ehepartner vorstellen, dass die Ehe nicht halten könnte.Doch die Statistiken zeigen, dass in Deutschland inzwischen jede dritte Ehe, d.h. mehr als 200.000 Ehen im Jahr geschieden werden.

Nach Ansicht von Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de/) in Essen, sind Unternehmer bzw. Gesellschafter sowohl aus Gründen des Unternehmensschutzes als auch aus steuerlichen Gründen gut beraten, frühzeitig Regelungen über ihren Güterstand zu treffen.

Welcher Weg sich dabei am besten eignet, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen. Häufig empfiehlt es sich, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft sachgerecht zu modifizieren. Abgerundet wird dies durch einen guten Gesellschaftsvertrag, der die Spielregeln der Gesellschafter untereinander regelt.

"Gerade Unternehmer sollten sich anlässlich ihrer Eheschließung frühzeitig Gedanken über ihren Güterstand machen. Unternehmer gehen ein hohes, geradezu existenzbedrohendes Risiko ein, wenn sie eine Ehe schließen, ohne eine Regelung für den Fall der Scheidung zu treffen. Werden keine Regelungen getroffen, so beurteilt sich die Ehe und deren Scheidung allein nach dem Gesetz, was für den Unternehmer in der Regel nachteilig ist. Denn jede Form von Unternehmen, seien es Einzelkaufmänner, Handwerksbetriebe, Freiberuflerpraxen oder Gesellschaften bzw. Beteiligungen daran, fallen bei der Scheidung von Gesetzes wegen in den Zugewinnausgleich", gibt Steuerberaterin Bettina Rau-Franz zu bedenken.





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