Eine Information für die Geschädigten und Opferangehörigen der 'Costa Concordia'!
Datum: Freitag, dem 10. Februar 2012
Thema: Recht-Tipps


Der DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. gründet Arbeitsgemeinschaft!

Nach dem Schiffsunglück der "Costa Concordia" vor der italienischen Küste stehen sowohl die geretteten Passagiere als auch die Angehörigen der Opfer vor der Frage, wann und von wem sie Schadenersatz bekommen können. Dazu gibt es zahlreiche Tipps von Verbraucheranwälten aus Deutschland und Italien.

Leider sind nicht alle Hinweise richtig und bedauerlicherweise haben nicht alle Anwälte ausschließlich die Interessen der Geschädigten im Blick. Schließlich geht es auch um viel Geld, das die Opfer erhalten oder auch nicht erhalten können.

"Wichtig ist, dass sich die Geschädigten wirklich umgehend um die Anmeldung ihrer Forderungen kümmern und dies nicht auf die lange Bank schieben, denn im Reiserecht gelten feste Termine, die unbedingt eingehalten werden müssen," betont Claudia Lunderstedt-Georgi,Geschäftsführerin des DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. aus Erfurt.

"Um hier den Passagieren und Angehörigen der Opfer zu helfen, haben wir eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Betroffene können sich dieser Arbeitsgemeinschaft anschließen und sich von unseren Vertrauensanwälten kostenfrei beraten lassen", erklärt die DVS-Geschäftsführerin.

Der DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. gründet Arbeitsgemeinschaft!

Nach dem Schiffsunglück der "Costa Concordia" vor der italienischen Küste stehen sowohl die geretteten Passagiere als auch die Angehörigen der Opfer vor der Frage, wann und von wem sie Schadenersatz bekommen können. Dazu gibt es zahlreiche Tipps von Verbraucheranwälten aus Deutschland und Italien.

Leider sind nicht alle Hinweise richtig und bedauerlicherweise haben nicht alle Anwälte ausschließlich die Interessen der Geschädigten im Blick. Schließlich geht es auch um viel Geld, das die Opfer erhalten oder auch nicht erhalten können.

"Wichtig ist, dass sich die Geschädigten wirklich umgehend um die Anmeldung ihrer Forderungen kümmern und dies nicht auf die lange Bank schieben, denn im Reiserecht gelten feste Termine, die unbedingt eingehalten werden müssen," betont Claudia Lunderstedt-Georgi,Geschäftsführerin des DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. aus Erfurt.

"Um hier den Passagieren und Angehörigen der Opfer zu helfen, haben wir eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Betroffene können sich dieser Arbeitsgemeinschaft anschließen und sich von unseren Vertrauensanwälten kostenfrei beraten lassen", erklärt die DVS-Geschäftsführerin.





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