Soldan Institut: Anwaltliche Erfolgshonorare weiterhin wenig verbreitet!
Datum: Freitag, dem 03. Februar 2012
Thema: Recht-Infos


Die Rechtsanwälten 2008 vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, mit Mandanten Erfolgshonorare zu vereinbaren, wird in der anwaltlichen Berufspraxis bislang nur selten genutzt. Hierauf weist das Soldan Institut (http://www.soldaninstitut.de/) hin, das zu diesem Thema 1.200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten befragt hat. Der Anteil der Rechtsanwälte, die Erfolgshonorare häufig nutzen, liegt nach einer Studie des Forschungsinstituts bei unter einem Prozent.

Auch wenn insgesamt nur eine Minderheit der Anwälte überhaupt schon einmal mit Erfolgshonoraren gearbeitet hat, hängt die Verwendungshäufigkeit nach den Ergebnissen der Studie stark von der Art Erfolgshonorars ab: Relativ am häufigsten finden Honorare Verwendung, bei denen der Rechtsanwalt im Erfolgsfall eine höhere und im Misserfolgsfall eine niedrigere Vergütung erhält: Ein solches teilweise erfolgsabhängiges Honorar ("no win, less fee") haben 29% aller Rechtsanwälte schon einmal verwendet.

Weniger beliebt sind vollständig erfolgsabhängige Vergütungen (no win, no fee"), die nur von 16% der Anwälte zumindest einmal genutzt worden sind. Noch geringere Verbreitung haben bislang Streitanteilsvereinbarungen gefunden, bei denen der Rechtsanwalt im Erfolgsfall einen prozentualen Anteil des Streitgewinns erhält - nur 13% der Teilnehmer der Studie berichten, dass sie bereits eine solche "quota litis"-Vereinbarung getroffen haben.

Die Rechtsanwälten 2008 vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, mit Mandanten Erfolgshonorare zu vereinbaren, wird in der anwaltlichen Berufspraxis bislang nur selten genutzt. Hierauf weist das Soldan Institut (http://www.soldaninstitut.de/) hin, das zu diesem Thema 1.200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten befragt hat. Der Anteil der Rechtsanwälte, die Erfolgshonorare häufig nutzen, liegt nach einer Studie des Forschungsinstituts bei unter einem Prozent.

Auch wenn insgesamt nur eine Minderheit der Anwälte überhaupt schon einmal mit Erfolgshonoraren gearbeitet hat, hängt die Verwendungshäufigkeit nach den Ergebnissen der Studie stark von der Art Erfolgshonorars ab: Relativ am häufigsten finden Honorare Verwendung, bei denen der Rechtsanwalt im Erfolgsfall eine höhere und im Misserfolgsfall eine niedrigere Vergütung erhält: Ein solches teilweise erfolgsabhängiges Honorar ("no win, less fee") haben 29% aller Rechtsanwälte schon einmal verwendet.

Weniger beliebt sind vollständig erfolgsabhängige Vergütungen (no win, no fee"), die nur von 16% der Anwälte zumindest einmal genutzt worden sind. Noch geringere Verbreitung haben bislang Streitanteilsvereinbarungen gefunden, bei denen der Rechtsanwalt im Erfolgsfall einen prozentualen Anteil des Streitgewinns erhält - nur 13% der Teilnehmer der Studie berichten, dass sie bereits eine solche "quota litis"-Vereinbarung getroffen haben.





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