BGH vs. EuGH: Verwechslungsgefahr bei Marken mit gleichem Klang aber anderem Bild?
Datum: Mittwoch, dem 24. August 2011 Thema: Recht-Frage
OpenPr.de: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Urteil vom 20.01.2011 über die Verwechslungsgefahr einer im Januar 2001 angemeldeten Wort-/Bildmarke „KAPPA“ gegenüber der 1996 international registrierten Wort-/Bildmarke „Kappa“ für die identischen Waren zu entscheiden.
Der BGH hebt bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr wesentlich darauf ab, dass bereits die Ähnlichkeit bzw. Identität in Bezug auf einen von mehreren relevanten Aspekten (Schrift-/Bild, Klang, Bedeutung) für die Verwechslungsgefahr insgesamt ausreicht.
Demgegenüber vertritt der Europäische Gerichtshof der (Europäischen) Gemeinschaft (EuGH) die sogenannte Neutralisierungstheorie, derzufolge Ähnlichkeiten bzw. Identität bei einem dieser Aspekte durch Unterschiede bei einem anderen Aspekt neutralisiert werden kann.
OpenPr.de: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Urteil vom 20.01.2011 über die Verwechslungsgefahr einer im Januar 2001 angemeldeten Wort-/Bildmarke „KAPPA“ gegenüber der 1996 international registrierten Wort-/Bildmarke „Kappa“ für die identischen Waren zu entscheiden.
Der BGH hebt bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr wesentlich darauf ab, dass bereits die Ähnlichkeit bzw. Identität in Bezug auf einen von mehreren relevanten Aspekten (Schrift-/Bild, Klang, Bedeutung) für die Verwechslungsgefahr insgesamt ausreicht.
Demgegenüber vertritt der Europäische Gerichtshof der (Europäischen) Gemeinschaft (EuGH) die sogenannte Neutralisierungstheorie, derzufolge Ähnlichkeiten bzw. Identität bei einem dieser Aspekte durch Unterschiede bei einem anderen Aspekt neutralisiert werden kann.
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