Gebühren für Übersendung von Kontoauszügen unzulässig !
Datum: Montag, dem 27. Juni 2011
Thema: Recht-News


Regelmäßig stehen die von Banken dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte auf dem gerichtlichen Prüfstand. Mit einer beachtlichen Regelmäßigkeit werden sie von Gerichten für unzulässig erklärt. Im April betraf dies die Entgelte für zwangsweise an Kunden verschickte Kontoauszüge.

"Die Bank ist berechtigt, dem Kunden Kontoauszüge und Kontoabschlüsse durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden. Hierfür kann die Bank ein Entgelt in Rechnung stellen. Die Höhe des Entgelts ist dem Preisverzeichnis für Persönliche Konten zu entnehmen." So lautete die nun vom Landgericht Frankfurt (AZ 2-25 O 260/10) für unzulässig erklärte AGB der Deutschen Bank.

Laut Alexander Busch, Geschäftsführer der SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft wurde die Klausel mit der Begründung gekippt, dass Banken ein Entgelt für solche Leistungen nicht verlangen können, zu deren Erbringung sie schon kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sind oder die sie im eigenen Interesse vornehmen. Eine Regelung, die für solche Leistungen eine Vergütungspflicht für den Kunden normiert, ist "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar".

Regelmäßig stehen die von Banken dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte auf dem gerichtlichen Prüfstand. Mit einer beachtlichen Regelmäßigkeit werden sie von Gerichten für unzulässig erklärt. Im April betraf dies die Entgelte für zwangsweise an Kunden verschickte Kontoauszüge.

"Die Bank ist berechtigt, dem Kunden Kontoauszüge und Kontoabschlüsse durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden. Hierfür kann die Bank ein Entgelt in Rechnung stellen. Die Höhe des Entgelts ist dem Preisverzeichnis für Persönliche Konten zu entnehmen." So lautete die nun vom Landgericht Frankfurt (AZ 2-25 O 260/10) für unzulässig erklärte AGB der Deutschen Bank.

Laut Alexander Busch, Geschäftsführer der SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft wurde die Klausel mit der Begründung gekippt, dass Banken ein Entgelt für solche Leistungen nicht verlangen können, zu deren Erbringung sie schon kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sind oder die sie im eigenen Interesse vornehmen. Eine Regelung, die für solche Leistungen eine Vergütungspflicht für den Kunden normiert, ist "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar".





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=647