Deutsche Bank – Strafverfahren auch in Deutschland?
Datum: Freitag, dem 17. Juni 2011
Thema: Recht-Frage


OpenPr.de: Aktionäre prüfen Schadensersatzklagen gegen Vorstand und Aufsichtsrat!

Hamburg/Bremen, Juni 2011: Aktionäre der Deutsche Bank AG haben KWAG-Rechtsanwälte mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit den massiven Kurseinbrüchen der letzten Jahre beauftragt. Im Ergebnis sind solche Ansprüche nicht chancenlos, der Weg über die deutschen Zivilgerichte ist aber auch nicht ohne Risiko. Als weiteres Ergebnis der Prüfung muss festgestellt werden, dass den Verantwortlichen der Deutsche Bank AG neben den Strafverfahren in den USA auch ein Ermittlungsverfahren in Deutschland droht.

„Allein aufgrund der in der Fachpresse veröffentlichten Meldungen über die Verstrickungen der Deutsche Bank AG in Vorfälle in den USA, die als Mitauslöser der Finanzmarktkrise angesehen werden können, wäre die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankfurt gehalten, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Wegen des sogenannten ‚Weltrechtsprinzips‘ des deutschen Strafrechts wären auch Taten in den USA hier zu verfolgen“, so Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KWAG.

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Hamburg/Bremen, Juni 2011: Aktionäre der Deutsche Bank AG haben KWAG-Rechtsanwälte mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit den massiven Kurseinbrüchen der letzten Jahre beauftragt. Im Ergebnis sind solche Ansprüche nicht chancenlos, der Weg über die deutschen Zivilgerichte ist aber auch nicht ohne Risiko. Als weiteres Ergebnis der Prüfung muss festgestellt werden, dass den Verantwortlichen der Deutsche Bank AG neben den Strafverfahren in den USA auch ein Ermittlungsverfahren in Deutschland droht.

„Allein aufgrund der in der Fachpresse veröffentlichten Meldungen über die Verstrickungen der Deutsche Bank AG in Vorfälle in den USA, die als Mitauslöser der Finanzmarktkrise angesehen werden können, wäre die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankfurt gehalten, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Wegen des sogenannten ‚Weltrechtsprinzips‘ des deutschen Strafrechts wären auch Taten in den USA hier zu verfolgen“, so Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KWAG.





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