Widerrufsfrist für Ebay - Shops: 14 Tage sind nicht rechtsicher!
Datum: Donnerstag, dem 16. Juni 2011
Thema: Recht-Infos


Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch von 123AGB hatte bereits in einem Pressebericht im August 2010 darauf hingewiesen, dass das 14-tägige Widerrufsrecht keinesfalls rechtssicher sei und eBay Verkäufer bei dieser Widerrufsfrist mit Abmahnungen rechnen müssten.

Der (nationale) Gesetzgeber hat zum 11.6.2010 die Möglichkeit eröffnet, auf der Internetplatt­form eBay dem Käufer nur eine 14-tägige Widerrufsfrist anzubieten, wenn unverzüglich nach dem Vertragsschluss dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt wird, § 355 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB.

Diese Auffassung ist nunmehr durch das Landgericht Dortmund in seinem Beschluss vom 7.4.2011 -20 O 19/11- bestätigt worden. Im Wege der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Dortmund entschieden, dass die auf Unterlassung gerichtete Abmahnung eines Wettbewerbers wegen einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung (14 - Tage - Frist) rechtmä­ßig ist.

Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch von 123AGB hatte bereits in einem Pressebericht im August 2010 darauf hingewiesen, dass das 14-tägige Widerrufsrecht keinesfalls rechtssicher sei und eBay Verkäufer bei dieser Widerrufsfrist mit Abmahnungen rechnen müssten.

Der (nationale) Gesetzgeber hat zum 11.6.2010 die Möglichkeit eröffnet, auf der Internetplatt­form eBay dem Käufer nur eine 14-tägige Widerrufsfrist anzubieten, wenn unverzüglich nach dem Vertragsschluss dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt wird, § 355 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB.

Diese Auffassung ist nunmehr durch das Landgericht Dortmund in seinem Beschluss vom 7.4.2011 -20 O 19/11- bestätigt worden. Im Wege der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Dortmund entschieden, dass die auf Unterlassung gerichtete Abmahnung eines Wettbewerbers wegen einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung (14 - Tage - Frist) rechtmä­ßig ist.





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