Widerrufsfrist für Ebay - Shops: 14 Tage sind nicht rechtsicher!
Datum: Donnerstag, dem 16. Juni 2011 Thema: Recht-Infos
Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch von 123AGB hatte bereits in einem Pressebericht im August 2010 darauf hingewiesen, dass das 14-tägige Widerrufsrecht keinesfalls rechtssicher sei und eBay Verkäufer bei dieser Widerrufsfrist mit Abmahnungen rechnen müssten.
Der (nationale) Gesetzgeber hat zum 11.6.2010 die Möglichkeit eröffnet, auf der Internetplattform eBay dem Käufer nur eine 14-tägige Widerrufsfrist anzubieten, wenn unverzüglich nach dem Vertragsschluss dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt wird, § 355 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB.
Diese Auffassung ist nunmehr durch das Landgericht Dortmund in seinem Beschluss vom 7.4.2011 -20 O 19/11- bestätigt worden. Im Wege der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Dortmund entschieden, dass die auf Unterlassung gerichtete Abmahnung eines Wettbewerbers wegen einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung (14 - Tage - Frist) rechtmäßig ist.
Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch von 123AGB hatte bereits in einem Pressebericht im August 2010 darauf hingewiesen, dass das 14-tägige Widerrufsrecht keinesfalls rechtssicher sei und eBay Verkäufer bei dieser Widerrufsfrist mit Abmahnungen rechnen müssten.
Der (nationale) Gesetzgeber hat zum 11.6.2010 die Möglichkeit eröffnet, auf der Internetplattform eBay dem Käufer nur eine 14-tägige Widerrufsfrist anzubieten, wenn unverzüglich nach dem Vertragsschluss dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt wird, § 355 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB.
Diese Auffassung ist nunmehr durch das Landgericht Dortmund in seinem Beschluss vom 7.4.2011 -20 O 19/11- bestätigt worden. Im Wege der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Dortmund entschieden, dass die auf Unterlassung gerichtete Abmahnung eines Wettbewerbers wegen einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung (14 - Tage - Frist) rechtmäßig ist.
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