Die Schließung der City BKK, die damit verbundenen Kündigungen u. deren Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer!
Datum: Dienstag, dem 31. Mai 2011
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Die City BKK wird gemäß Beschluss vom Bundesversicherungsamt (BVA) zum 30.06.2011 geschlossen. Derzeit erhalten viele Mitarbeiter eine Kündigung. Die nicht von einer Kündigung betroffenen Mitarbeiter werden in andere Kassen versetzt.

Insgesamt sind von der Schließung etwa 400 Mitarbeiter der City BKK betroffen. Welchen Kündigungsschutz haben die Mitarbeiter, können sie auf eine Abfindung hoffen? Kann man sich gegen eine Versetzung wehren? Wie geht man mit Gehaltseinbußen um?

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, müssen hiergegen innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, soweit die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist. Wer die Frist verstreichen lässt, hat kaum noch Aussicht darauf, sich erfolgreich gegen die Kündigung zur Wehr setzen zu können.

Mitarbeiter, die auf einen Arbeitsplatz bei einer anderen Krankenkasse versetzt werden oder sonstige Einbußen angekündigt bekommen, sollten umgehend rechtlichen Rat einholen.

OpenPr.de: Die City BKK wird gemäß Beschluss vom Bundesversicherungsamt (BVA) zum 30.06.2011 geschlossen. Derzeit erhalten viele Mitarbeiter eine Kündigung. Die nicht von einer Kündigung betroffenen Mitarbeiter werden in andere Kassen versetzt.

Insgesamt sind von der Schließung etwa 400 Mitarbeiter der City BKK betroffen. Welchen Kündigungsschutz haben die Mitarbeiter, können sie auf eine Abfindung hoffen? Kann man sich gegen eine Versetzung wehren? Wie geht man mit Gehaltseinbußen um?

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, müssen hiergegen innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, soweit die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist. Wer die Frist verstreichen lässt, hat kaum noch Aussicht darauf, sich erfolgreich gegen die Kündigung zur Wehr setzen zu können.

Mitarbeiter, die auf einen Arbeitsplatz bei einer anderen Krankenkasse versetzt werden oder sonstige Einbußen angekündigt bekommen, sollten umgehend rechtlichen Rat einholen.





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