Das Schnee-Rentenmodell: Chancen für geschädigte Anleger?
Datum: Donnerstag, dem 19. Mai 2011
Thema: Recht-Frage


Eine Information des DVS Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.!

Erfurt, Mai 2011: Nachdem die Schnee Gruppe (Lüneburg) 2009 mehr oder weniger still, heimlich und leise den Geschäftsbetrieb eingestellt hat, fragen sich auch heute noch Anleger, die in die sog. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) des Unternehmens investiert hatten, wie sie wieder an ihr Geld kommen können. „Ein guter Weg dazu ist, dass die Anleger sich an die Vermittler halten, die diese Risikorente empfohlen haben“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. aus Erfurt.

„Nach unseren Erkenntnissen gibt es nämlich zahlreiche positive Urteile mehrerer Gerichte, die dazu geführt haben, dass die Anleger Schadensersatz erhalten haben“, so Lunderstedt-Georgi weiter. Offensichtlich wurden nämlich in den Beratungsgesprächen falsche Aussagen durch die damaligen Anlageberater gemacht. „Solche Pflichtverletzungen, die allerdings in jedem Einzelfall geprüft werden müssen, können dann dazu führen, dass die Anleger ihr Geld wieder zurückbekommen“, bestätigt die DVS-Geschäftsführerin.

Eine Information des DVS Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.!

Erfurt, Mai 2011: Nachdem die Schnee Gruppe (Lüneburg) 2009 mehr oder weniger still, heimlich und leise den Geschäftsbetrieb eingestellt hat, fragen sich auch heute noch Anleger, die in die sog. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) des Unternehmens investiert hatten, wie sie wieder an ihr Geld kommen können. „Ein guter Weg dazu ist, dass die Anleger sich an die Vermittler halten, die diese Risikorente empfohlen haben“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. aus Erfurt.

„Nach unseren Erkenntnissen gibt es nämlich zahlreiche positive Urteile mehrerer Gerichte, die dazu geführt haben, dass die Anleger Schadensersatz erhalten haben“, so Lunderstedt-Georgi weiter. Offensichtlich wurden nämlich in den Beratungsgesprächen falsche Aussagen durch die damaligen Anlageberater gemacht. „Solche Pflichtverletzungen, die allerdings in jedem Einzelfall geprüft werden müssen, können dann dazu führen, dass die Anleger ihr Geld wieder zurückbekommen“, bestätigt die DVS-Geschäftsführerin.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=626