Volkszählung: Müssen wir mitmachen?
Datum: Mittwoch, dem 11. Mai 2011
Thema: Recht-Frage


Die rechtlichen Hintergründe für "Zensus 2011"!

Bald ist es wieder soweit: Ab 9. Mai werden die Deutschen im Rahmen der Volkszählung "Zensus 2011" statistisch erfasst. Die Ergebnisse sollen zukünftige politische und wirtschaftliche Planungen erleichtern.

Doch muss wirklich jeder Bürger mitmachen und Informationen über seine Familie, seinen Job und seine Wohnsituation preisgeben? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt den Ablauf und rechtlichen Hintergrund des Verfahrens.

Die diesjährige Volkszählung "Zensus 2011" setzt eine Verordnung des Europäischen Parlaments um. Diese schreibt vor, dass 2011 gemeinschaftsweit Volks- und Wohnungszählungen durchgeführt werden müssen. "Eines der Ziele dabei ist es, eine verlässliche Auskunft über die Bevölkerungszahl zu erhalten", erklärt Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Denn seit den letzten Volkszählungen 1987 in der damaligen BRD und 1981 in der DDR wurden die Statistiken nur unvollständig weitergeführt.

Die rechtlichen Hintergründe für "Zensus 2011"!

Bald ist es wieder soweit: Ab 9. Mai werden die Deutschen im Rahmen der Volkszählung "Zensus 2011" statistisch erfasst. Die Ergebnisse sollen zukünftige politische und wirtschaftliche Planungen erleichtern.

Doch muss wirklich jeder Bürger mitmachen und Informationen über seine Familie, seinen Job und seine Wohnsituation preisgeben? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt den Ablauf und rechtlichen Hintergrund des Verfahrens.

Die diesjährige Volkszählung "Zensus 2011" setzt eine Verordnung des Europäischen Parlaments um. Diese schreibt vor, dass 2011 gemeinschaftsweit Volks- und Wohnungszählungen durchgeführt werden müssen. "Eines der Ziele dabei ist es, eine verlässliche Auskunft über die Bevölkerungszahl zu erhalten", erklärt Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Denn seit den letzten Volkszählungen 1987 in der damaligen BRD und 1981 in der DDR wurden die Statistiken nur unvollständig weitergeführt.





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