Kapitalmarktrecht: Zur Haftung für zeitlich verspätete ausgeführte Order!
Datum: Mittwoch, dem 11. Mai 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Es kommt vor, dass Order zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren oder Kontrakten (z.B. „Differenzkontrakten“), die der Depotbank-Kunde seiner Depotbank erteilt, nur mit einer zeitlichen Verzögerung von der Depotbank ausgeführt werden.

Schlägt der Kurs an der Börse in einer wirtschaftlich prosperierenden Zeit Purzelbäume, kann die verspätet ausgeführte Order sehr schnell zu einem beträchtlichen Schaden für den Depotbank-Kunden führen, da der Kurswert zum Zeitpunkt der Entscheidung für die Order ein gänzlich anderer sein kann, als im Zeitpunkt der Ausführung der Order.

In diesem Fall stellt sich für die Depotbank die Frage, ob Sie einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz entgeht? Für den Bankkunden stellt sich dagegen die Frage, ob er seine Depotbank erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann.

OpenPr.de: Es kommt vor, dass Order zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren oder Kontrakten (z.B. „Differenzkontrakten“), die der Depotbank-Kunde seiner Depotbank erteilt, nur mit einer zeitlichen Verzögerung von der Depotbank ausgeführt werden.

Schlägt der Kurs an der Börse in einer wirtschaftlich prosperierenden Zeit Purzelbäume, kann die verspätet ausgeführte Order sehr schnell zu einem beträchtlichen Schaden für den Depotbank-Kunden führen, da der Kurswert zum Zeitpunkt der Entscheidung für die Order ein gänzlich anderer sein kann, als im Zeitpunkt der Ausführung der Order.

In diesem Fall stellt sich für die Depotbank die Frage, ob Sie einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz entgeht? Für den Bankkunden stellt sich dagegen die Frage, ob er seine Depotbank erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann.





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