AG München zum Auskunftsanspruch gegen Portalbetreiber!
Datum: Mittwoch, dem 11. Mai 2011
Thema: Recht-Frage


OpenPr.de: Muss mir der Betreiber einer Internetseite den Namen eines registrierten Nutzers nennen, wenn ich gegen diesen Nutzer vorgehen will weil er mich auf der Internetseite beleidigt hat? Das AG München hatte diese Frage zu entscheiden.

K betreibt mehrer Autohäuser. B betreibt eine Internetplattform, auf der sich registrierte Nutzer zum Thema Auto austauschen können. In diesem Forum haben verschiedene Nutzer Erfahrungsberichte veröffentlicht, die für K geschäftsschädigend sein können. Jedenfalls fühlt sich K durch die Äußerungen diskreditiert und geschädigt.

Auf den Hinweis von K hat B unverzüglich die betreffenden Beiträge aus dem Forum entfernt. Darüber hinaus hat K Auskunft von B darüber verlangt, welche Nutzer sich hinter den Nicknamen, unter denen die Beiträge gepostet wurden, verbergen, um diese Nutzer im Anschluss direkt in Anspruch nehmen zu können. B weigert sich die verlangten Auskünfte zu erteilen.

OpenPr.de: Muss mir der Betreiber einer Internetseite den Namen eines registrierten Nutzers nennen, wenn ich gegen diesen Nutzer vorgehen will weil er mich auf der Internetseite beleidigt hat? Das AG München hatte diese Frage zu entscheiden.

K betreibt mehrer Autohäuser. B betreibt eine Internetplattform, auf der sich registrierte Nutzer zum Thema Auto austauschen können. In diesem Forum haben verschiedene Nutzer Erfahrungsberichte veröffentlicht, die für K geschäftsschädigend sein können. Jedenfalls fühlt sich K durch die Äußerungen diskreditiert und geschädigt.

Auf den Hinweis von K hat B unverzüglich die betreffenden Beiträge aus dem Forum entfernt. Darüber hinaus hat K Auskunft von B darüber verlangt, welche Nutzer sich hinter den Nicknamen, unter denen die Beiträge gepostet wurden, verbergen, um diese Nutzer im Anschluss direkt in Anspruch nehmen zu können. B weigert sich die verlangten Auskünfte zu erteilen.





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