Landgericht Köln bleibt bei umstrittenem Hartz IV-Sportwetten-Beschluss !
Datum: Donnerstag, dem 05. Mai 2011
Thema: Recht-News


WestLotto legt Berufung beim Oberlandesgericht ein!

(ddp direct) Münster/ Köln, den 5. Mai 2011 Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Urteil seine einstweilige Verfügung vom 10. März 2011, wonach WestLotto nicht zulassen darf, dass Hartz IV-Empfänger an Sportwetten teilnehmen. Damit wies das Gericht den Widerspruch von WestLotto gegen diese Entscheidung zurück.

WestLotto legt nun Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln ein.

Zwischenzeitlich hatte das Landgericht Köln am 7. April seinen umstrittenen Beschluss dahingehend konkretisiert, dass für einen WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter Handlungsbedarf besteht, wenn ein Spielteilnehmer deutlich macht, dass er Hartz IV-Bezieher ist und sich den Wetteinsatz nicht leisten kann. In diesem Fall muss die WestLotto-Annahmestelle eine Sportwettenteilnahme unmittelbar verhindern. Das ist und bleibt ein realitätsferner Ansatz, kommentiert WestLotto-Sprecher Axel Weber die Einlassungen des Gerichtes.

WestLotto legt Berufung beim Oberlandesgericht ein!

(ddp direct) Münster/ Köln, den 5. Mai 2011 Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Urteil seine einstweilige Verfügung vom 10. März 2011, wonach WestLotto nicht zulassen darf, dass Hartz IV-Empfänger an Sportwetten teilnehmen. Damit wies das Gericht den Widerspruch von WestLotto gegen diese Entscheidung zurück.

WestLotto legt nun Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln ein.

Zwischenzeitlich hatte das Landgericht Köln am 7. April seinen umstrittenen Beschluss dahingehend konkretisiert, dass für einen WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter Handlungsbedarf besteht, wenn ein Spielteilnehmer deutlich macht, dass er Hartz IV-Bezieher ist und sich den Wetteinsatz nicht leisten kann. In diesem Fall muss die WestLotto-Annahmestelle eine Sportwettenteilnahme unmittelbar verhindern. Das ist und bleibt ein realitätsferner Ansatz, kommentiert WestLotto-Sprecher Axel Weber die Einlassungen des Gerichtes.





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