Ist es erlaubt, online gekaufte MP3-Dateien weiterzuverkaufen ?
Datum: Mittwoch, dem 27. April 2011
Thema: Recht-Frage


Eine gekaufte CD kann man weiterverkaufen. Gilt dies auch für online gekaufte MP3-Dateien? Solche kann man in Online-Musik-Geschäften wie "itunes-store", "musicload.de" oder auch bei "amazon.de" erwerben. Doch schließen diese Portale in ihren AGB die entgeltliche Weitergabe der gekauften MP3-Dateien aus. Aber ist dies überhaupt zulässig?

A. Die AGB-Klauseln:

Die Regelung bei musicload lautet wie folgt:

Insbesondere ist die kommerzielle Nutzung der erworbenen Musikstücke ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die entgeltliche Verteilung, den Vertrieb oder die sonstige Veräußerung hergestellter gebrannter Audio CDs, Kopien oder Mitschnitte.

Im itunes-store lautet die Bestimmung:

Sie sind berechtigt, die Produkte nur für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch zu nutzen.

Und bei Amazon findet sich diese Klausel:

Sie dürfen die digitalen Inhalte unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen nur zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung kopieren, speichern, übertragen und brennen. Sie versichern und stimmen zu, dass Sie den Service nur zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung und nicht zur Weiterverbreitung der digitalen Inhalte oder zu sonstigen Zwecken nutzen werden, die den Beschränkungen dieses Paragrafen 2.2 unterliegen.

Eine gekaufte CD kann man weiterverkaufen. Gilt dies auch für online gekaufte MP3-Dateien? Solche kann man in Online-Musik-Geschäften wie "itunes-store", "musicload.de" oder auch bei "amazon.de" erwerben. Doch schließen diese Portale in ihren AGB die entgeltliche Weitergabe der gekauften MP3-Dateien aus. Aber ist dies überhaupt zulässig?

A. Die AGB-Klauseln:

Die Regelung bei musicload lautet wie folgt:

Insbesondere ist die kommerzielle Nutzung der erworbenen Musikstücke ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die entgeltliche Verteilung, den Vertrieb oder die sonstige Veräußerung hergestellter gebrannter Audio CDs, Kopien oder Mitschnitte.

Im itunes-store lautet die Bestimmung:

Sie sind berechtigt, die Produkte nur für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch zu nutzen.

Und bei Amazon findet sich diese Klausel:

Sie dürfen die digitalen Inhalte unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen nur zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung kopieren, speichern, übertragen und brennen. Sie versichern und stimmen zu, dass Sie den Service nur zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung und nicht zur Weiterverbreitung der digitalen Inhalte oder zu sonstigen Zwecken nutzen werden, die den Beschränkungen dieses Paragrafen 2.2 unterliegen.





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