Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags: Der Bundeswehr-Einsatz in Syrien ist völkerrechtlich gerechtfertigt!
Datum: Dienstag, dem 01. Dezember 2015 Thema: Recht-News
Zur Intervention in den Syrien-Konflikt unter Beteiligung der Bundeswehr:
Berlin (ots) - Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten eine Intervention in den Syrien-Konflikt unter Beteiligung der Bundeswehr für zulässig.
In einem 21-seitigen "Sachstand" zur "Staatlichen Selbstverteidigung gegen Terroristen", der dem "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe) vorliegt, stellen die Parlamentsjuristen fest, das Recht auf Selbstverteidigung aus Artikel 51 der UN-Charta biete zusammen mit der nach den Terrortaten von Paris verabschiedeten UN-Resolution 2249 eine "hinreichende völkerrechtliche Rechtsgrundlage für Militäreinsätze gegen den Islamischen Staat in Syrien".
Online unter: http://www.tagesspiegel.de/politik/kampf-gegen-den-islamischen-staat-bundestagsgutachten-bundeswehr-einsatz-in-syrien-ist-voelkerrechtlich-gerechtfertigt/12662988.html
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/2790/3190912, Autor siehe obiger Artikel.
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In einem 21-seitigen "Sachstand" zur "Staatlichen Selbstverteidigung gegen Terroristen", der dem "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe) vorliegt, stellen die Parlamentsjuristen fest, das Recht auf Selbstverteidigung aus Artikel 51 der UN-Charta biete zusammen mit der nach den Terrortaten von Paris verabschiedeten UN-Resolution 2249 eine "hinreichende völkerrechtliche Rechtsgrundlage für Militäreinsätze gegen den Islamischen Staat in Syrien".
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