Über Nebenklage und Adhäsionsverfahren im Opferschutz zum Schmerzensgeld für Opfer!
Datum: Montag, dem 20. Dezember 2010
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Die Nebenklage - ein sehr nützliches jedoch oft unterschätztes Instrument des Opferschutzes.
Im Allgemeinen erhebt die Staatsanwaltschaft sobald sie einen hinreichenden Tatverdacht hat, Anklage bei dem zuständigen Gericht gegen den Tatverdächtigen. Zumeist ist dem Opfer der Tat nur bekannt, dass es in der Verhandlung als Zeuge eine Aussage machen muss und damit seine Rechte ausgeschöpft hat.
Dies ist jedoch nicht der Fall!
Aus § 395 StPO (Strafprozessordnung) ergibt sich für das Opfer in vielen Fällen das Recht der Nebenklage.
Der Nebenkläger tritt dabei im Strafverfahren mit seinem Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger (auch „Opferanwalt“ genannt) als "zweiter Staatsanwalt" auf, wobei ihm eine große Anzahl von Beteiligungsmöglichkeiten in dem Verfahren und der Verhandlung an die Hand gegeben werden.

OpenPr.de: Die Nebenklage - ein sehr nützliches jedoch oft unterschätztes Instrument des Opferschutzes.
Im Allgemeinen erhebt die Staatsanwaltschaft sobald sie einen hinreichenden Tatverdacht hat, Anklage bei dem zuständigen Gericht gegen den Tatverdächtigen. Zumeist ist dem Opfer der Tat nur bekannt, dass es in der Verhandlung als Zeuge eine Aussage machen muss und damit seine Rechte ausgeschöpft hat.
Dies ist jedoch nicht der Fall!
Aus § 395 StPO (Strafprozessordnung) ergibt sich für das Opfer in vielen Fällen das Recht der Nebenklage.
Der Nebenkläger tritt dabei im Strafverfahren mit seinem Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger (auch „Opferanwalt“ genannt) als "zweiter Staatsanwalt" auf, wobei ihm eine große Anzahl von Beteiligungsmöglichkeiten in dem Verfahren und der Verhandlung an die Hand gegeben werden.





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