Er ist da! LexisNexis Kommentar zum SächsDSG in Dresden vorgestellt
Datum: Montag, dem 13. Dezember 2010
Thema: Recht-Infos


Münster, 07. Dezember 2010 - Unter starker Beachtung durch Legislative, Exekutive und Judikative des Freistaates Sachsen wurde am 30. November 2010 im Sächsischen Landtag der soeben bei LexisNexis erschienene Kommentar zum Sächsischen Datenschutzgesetz durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten Herrn Andreas Schurig der Öffentlichkeit vorgestellt.
In Anwesenheit des Präsidenten des Sächsischen Landtags, Herrn Dr. Matthias Rößler MdL, weiterer Abgeordneter des Sächsischen Landtags, des Sächsischen Staatsministers der Justiz und für Europa, Herrn Dr. Jürgen Martens, der Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, Frau Birgit Munz, Herrn Staatssekretär Dr. Wilhelm (SMI) sowie vieler weiterer Behördenleiter, darunter die Präsidenten des LKA Sachsen und des LfV Sachsen, und zahlreicher behördlicher Datenschutzbeauftragten aus ganz Sachsen bezeichnete er den Kommentar als wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis der wachsenden Rolle des Datenschutzes in der öffentlichen Diskussion als auch in der täglichen Arbeit der Gerichte und Behörden.

Münster, 07. Dezember 2010 - Unter starker Beachtung durch Legislative, Exekutive und Judikative des Freistaates Sachsen wurde am 30. November 2010 im Sächsischen Landtag der soeben bei LexisNexis erschienene Kommentar zum Sächsischen Datenschutzgesetz durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten Herrn Andreas Schurig der Öffentlichkeit vorgestellt.
In Anwesenheit des Präsidenten des Sächsischen Landtags, Herrn Dr. Matthias Rößler MdL, weiterer Abgeordneter des Sächsischen Landtags, des Sächsischen Staatsministers der Justiz und für Europa, Herrn Dr. Jürgen Martens, der Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, Frau Birgit Munz, Herrn Staatssekretär Dr. Wilhelm (SMI) sowie vieler weiterer Behördenleiter, darunter die Präsidenten des LKA Sachsen und des LfV Sachsen, und zahlreicher behördlicher Datenschutzbeauftragten aus ganz Sachsen bezeichnete er den Kommentar als wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis der wachsenden Rolle des Datenschutzes in der öffentlichen Diskussion als auch in der täglichen Arbeit der Gerichte und Behörden.





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