Mieterhöhung infolge von Modernisierung: Höhere Beteiligung der Mieter geplant !
Datum: Montag, dem 13. Dezember 2010
Thema: Recht-Infos


Wenn ein Vermieter an einem Gebäude Modernisierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann er die Kosten unter bestimmten Umständen anteilig an seine Mieter weitergeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn durch die Sanierung nachhaltig Energie und Wasser gespart werden sollen. Das Immobilienportal myimmo.de berichtet über die Folgen, die sich sich daraus für Mieter ergeben können.
Infolge von Modernisierungen kann es zu einer Mieterhöhung kommen. Der Vermieter darf nämlich bis zu elf Prozent der Sanierungskosten auf die Mieter umlegen. Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass es sich um energetische Sanierungen – zum Beispiel Wärmeschutzdämmung oder besonders energieeffiziente Heizungsanlagen – handelt und die Mieter rechtzeitig über die Maßnahmen informiert werden.

Wenn ein Vermieter an einem Gebäude Modernisierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann er die Kosten unter bestimmten Umständen anteilig an seine Mieter weitergeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn durch die Sanierung nachhaltig Energie und Wasser gespart werden sollen. Das Immobilienportal myimmo.de berichtet über die Folgen, die sich sich daraus für Mieter ergeben können.
Infolge von Modernisierungen kann es zu einer Mieterhöhung kommen. Der Vermieter darf nämlich bis zu elf Prozent der Sanierungskosten auf die Mieter umlegen. Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass es sich um energetische Sanierungen – zum Beispiel Wärmeschutzdämmung oder besonders energieeffiziente Heizungsanlagen – handelt und die Mieter rechtzeitig über die Maßnahmen informiert werden.





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