Verwendung von Zählerdaten nicht geeichter Wasserzähler
Datum: Mittwoch, dem 08. Dezember 2010
Thema: Recht-Links


Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht / Verwendung von Zählerdaten nicht geeichter Wasserzähler!
Ist die Eichfrist für einen Wasserzähler abgelaufen, bedeutet das nicht, dass der Mieter für den jeweiligen Zeitraum keine Wasserkosten bezahlen muss. Nach Mitteilung der D.A.S. hat der BGH entschieden, dass die Zählerdaten als richtig anzusehen sind, wenn der Vermieter die korrekte Funktion des Gerätes nachweist (Az. VIII ZR 112/10).
Hintergrundinformation: Nach dem deutschen Eichgesetz müssen Messgeräte, die im Geschäftsverkehr verwendet werden, geeicht sein. D. h., sie müssen auf die Einhaltung bestimmter Messtoleranzen geprüft sein und einen behördlichen Stempel tragen.
Ungeeichte Zähler dürfen nicht verwendet werden. Wer sie trotzdem benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Wasserzähler gibt es Eichfristen, nach deren Ablauf der Zähler gegen einen geeichten ausgetauscht oder nachgeeicht werden muss. Diese Fristen betragen fünf Jahre für Warm- und sechs Jahre für Kaltwasserzähler.

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht / Verwendung von Zählerdaten nicht geeichter Wasserzähler!
Ist die Eichfrist für einen Wasserzähler abgelaufen, bedeutet das nicht, dass der Mieter für den jeweiligen Zeitraum keine Wasserkosten bezahlen muss. Nach Mitteilung der D.A.S. hat der BGH entschieden, dass die Zählerdaten als richtig anzusehen sind, wenn der Vermieter die korrekte Funktion des Gerätes nachweist (Az. VIII ZR 112/10).
Hintergrundinformation: Nach dem deutschen Eichgesetz müssen Messgeräte, die im Geschäftsverkehr verwendet werden, geeicht sein. D. h., sie müssen auf die Einhaltung bestimmter Messtoleranzen geprüft sein und einen behördlichen Stempel tragen.
Ungeeichte Zähler dürfen nicht verwendet werden. Wer sie trotzdem benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Wasserzähler gibt es Eichfristen, nach deren Ablauf der Zähler gegen einen geeichten ausgetauscht oder nachgeeicht werden muss. Diese Fristen betragen fünf Jahre für Warm- und sechs Jahre für Kaltwasserzähler.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=496