Wissenswertes rund um Betriebsferien: Urlaubspflicht zur Weihnachtszeit?'
Datum: Freitag, dem 03. Dezember 2010
Thema: Recht-Infos


In den meisten Unternehmen ist an den Tagen um Heiligabend und Silvester wenig los. Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten machen Urlaub oder sind nur in Notbesetzung anwesend. Daher entscheiden sich viele Chefs für einen Betriebsurlaub und schicken ihre Mitarbeiter in der Weihnachtszeit für ein oder sogar zwei Wochen in die Ferien. Diese Urlaubstage werden den Angestellten von ihrem Urlaubskonto abgezogen. Muss diesem "Zwangs"-Urlaub zugestimmt werden? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung fasst Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und -nehmern zusammen.
Urlaub in der Weihnachtszeit - für die Einen bedeutet dies, endlich Zeit für Familie und Freunde zu haben. Andere dagegen würden sich die Urlaubstage lieber für den großen Sommerurlaub aufheben. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt es sich für viele Unternehmen, beispielsweise in der Fertigung, den Betrieb zwischen 24. Dezember und Neujahr komplett einzustellen. Ein Großteil der Belegschaft ist sowieso im Urlaub, die meisten Geschäftspartner sind es ebenfalls. Außerdem können die Tage bequem für größere Wartungs- und Reparaturarbeiten genutzt werden, die sonst den Betriebsablauf stören würden.

In den meisten Unternehmen ist an den Tagen um Heiligabend und Silvester wenig los. Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten machen Urlaub oder sind nur in Notbesetzung anwesend. Daher entscheiden sich viele Chefs für einen Betriebsurlaub und schicken ihre Mitarbeiter in der Weihnachtszeit für ein oder sogar zwei Wochen in die Ferien. Diese Urlaubstage werden den Angestellten von ihrem Urlaubskonto abgezogen. Muss diesem "Zwangs"-Urlaub zugestimmt werden? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung fasst Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und -nehmern zusammen.
Urlaub in der Weihnachtszeit - für die Einen bedeutet dies, endlich Zeit für Familie und Freunde zu haben. Andere dagegen würden sich die Urlaubstage lieber für den großen Sommerurlaub aufheben. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt es sich für viele Unternehmen, beispielsweise in der Fertigung, den Betrieb zwischen 24. Dezember und Neujahr komplett einzustellen. Ein Großteil der Belegschaft ist sowieso im Urlaub, die meisten Geschäftspartner sind es ebenfalls. Außerdem können die Tage bequem für größere Wartungs- und Reparaturarbeiten genutzt werden, die sonst den Betriebsablauf stören würden.





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