Urteil gegen Oskar Gröning: 'In Auschwitz durfte man nicht mitmachen' / Milde können Menschen, die selbst keine kannten, nicht für sich reklamieren!
Datum: Donnerstag, dem 16. Juli 2015
Thema: Recht-News


Regensburg (ots) - Nein, dieses Urteil ist kein Beitrag zur Gerechtigkeit.

Denn wie soll die für die Opfer und die Überlebenden des Holocausts aussehen, für Menschen, die selektiert wurden von anderen, die keine Menschlichkeit mehr kannten?

Wie soll Kindern, die ihre Eltern in die Gaskammern gehen sahen, je Gerechtigkeit widerfahren können?

Der Prozess in Lüneburg leistet etwas anderes.

Er zeigt, dass die nachfolgenden Generationen sich des Verbrechens bewusst sind.

Dass es nicht vergessen oder nie vergeben wird, auch wenn die Generation der Täter und Opfer bald nicht mehr lebt.

Aus diesem Grund ist es wichtig und richtig, dass ein 94-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, die er vielleicht nie antreten, und wenn, wahrscheinlich nicht überleben wird.

"In Auschwitz durfte man nicht mitmachen" - der Satz eines der Anwälte der Nebenkläger ist so simpel wie richtig.

Wer mitgemacht hat, hat sich schuldig gemacht. Und diese Schuld verjährt niemals.

Milde können Menschen, die selbst keine kannten, nicht für sich reklamieren.

Kommentar von Christian Kucznierz

Pressekontakt:

Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/62544/3072558, Autor siehe obiger Artikel.

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Regensburg (ots) - Nein, dieses Urteil ist kein Beitrag zur Gerechtigkeit.

Denn wie soll die für die Opfer und die Überlebenden des Holocausts aussehen, für Menschen, die selektiert wurden von anderen, die keine Menschlichkeit mehr kannten?

Wie soll Kindern, die ihre Eltern in die Gaskammern gehen sahen, je Gerechtigkeit widerfahren können?

Der Prozess in Lüneburg leistet etwas anderes.

Er zeigt, dass die nachfolgenden Generationen sich des Verbrechens bewusst sind.

Dass es nicht vergessen oder nie vergeben wird, auch wenn die Generation der Täter und Opfer bald nicht mehr lebt.

Aus diesem Grund ist es wichtig und richtig, dass ein 94-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, die er vielleicht nie antreten, und wenn, wahrscheinlich nicht überleben wird.

"In Auschwitz durfte man nicht mitmachen" - der Satz eines der Anwälte der Nebenkläger ist so simpel wie richtig.

Wer mitgemacht hat, hat sich schuldig gemacht. Und diese Schuld verjährt niemals.

Milde können Menschen, die selbst keine kannten, nicht für sich reklamieren.

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