Bei abgelehnter Bewerbung rechtfertigt Altersdiskriminierung Entschädigung !
Datum: Dienstag, dem 05. Oktober 2010 Thema: Recht-Infos
RA-Horrion: Eine Ablehnung eines objektiv nicht zu alten Bewerbers rechtfertigt eine Entschädigung nach § 15 11 AGG - Arbeitsrecht Chemnitz!
Rechtsgrundsatz: Ablehnung eines objektiv nicht zu alten Bewerbers rechtfertigt Entschädigung auch dann, wenn Bewerber später doch eingestellt wird (BAG, Urteil vom 18.03.2010, Az. 8 AZR 1044/08).
Sachverhalt: A bewirbt sich als Aushilfskraft bei B. Im Bewerbungsgespräch wird A gesagt, sie komme aufgrund ihres Alters nicht in Betracht. Objektiv ist A für die Stelle mit ihrem Alter aber unstreitig geeignet. A verlangt gleichwohl Entschädigung. Das Landesarbeitsgericht spricht ihr in 11. Instanz EUR 1.000,00 Entschädigung zu.
Rechtsgründe: Das BAG bestätigt die Entscheidung. Nach § 15 II AGG besteht ein Entschädigungsanspruch, weil eine Diskriminierung wegen Alters nach § 7 I i.V.m. § 1 AGG begangen wurde. Die Prüfung der Eignung einer Person erfolgt nach der im Arbeitsleben vorherrschenden Verkehrsauffassung.
RA-Horrion: Eine Ablehnung eines objektiv nicht zu alten Bewerbers rechtfertigt eine Entschädigung nach § 15 11 AGG - Arbeitsrecht Chemnitz!
Rechtsgrundsatz: Ablehnung eines objektiv nicht zu alten Bewerbers rechtfertigt Entschädigung auch dann, wenn Bewerber später doch eingestellt wird (BAG, Urteil vom 18.03.2010, Az. 8 AZR 1044/08).
Sachverhalt: A bewirbt sich als Aushilfskraft bei B. Im Bewerbungsgespräch wird A gesagt, sie komme aufgrund ihres Alters nicht in Betracht. Objektiv ist A für die Stelle mit ihrem Alter aber unstreitig geeignet. A verlangt gleichwohl Entschädigung. Das Landesarbeitsgericht spricht ihr in 11. Instanz EUR 1.000,00 Entschädigung zu.
Rechtsgründe: Das BAG bestätigt die Entscheidung. Nach § 15 II AGG besteht ein Entschädigungsanspruch, weil eine Diskriminierung wegen Alters nach § 7 I i.V.m. § 1 AGG begangen wurde. Die Prüfung der Eignung einer Person erfolgt nach der im Arbeitsleben vorherrschenden Verkehrsauffassung.
|
|