Tipps vom Anwalt: Private Bauherren sind Verbraucher und genießen als solche besondere Widerrufsrechte und vertragliche Rückgaberechte!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Widerrufsrecht jetzt auch für private Bauherren

Verbraucherschutz wird in Europa ernst genommen. Davon profitieren ab sofort gesteigert auch private Bauherren.

Private Bauherren sind Verbraucher und genießen als solche besondere Widerrufsrechte und vertragliche Rückgaberechte.

Was für den normalen Handel etwa im Internet gilt, das trifft seit Mitte Juni dieses Jahres auch für den geschäftlichen Umgang von Bauherren mit ihren Architekten, Planern und Handwerkern zu:

Werden Verträge mit diesen Unternehmern außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossen, kann der private Bauherr dies innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

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Verbraucherschutz wird in Europa ernst genommen. Davon profitieren ab sofort gesteigert auch private Bauherren.

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Was für den normalen Handel etwa im Internet gilt, das trifft seit Mitte Juni dieses Jahres auch für den geschäftlichen Umgang von Bauherren mit ihren Architekten, Planern und Handwerkern zu:

Werden Verträge mit diesen Unternehmern außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossen, kann der private Bauherr dies innerhalb von 14 Tagen widerrufen.





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