EuGH: Erteilung einer falschen Auskunft durch Unternehmen an Verbraucher ist wettbewerbswidrig!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Der EuGH hat mit Urteil vom 16.04.2015 entschieden, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch ein Unternehmen an einen Verbraucher als "irreführende Geschäftspraxis" im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und damit als Wettbewerbsverstoß einzustufen ist.

Sachverhalt / Ausgangsverfahren: Eine ungarische Privatperson, die Abonnent bei einer Anbieterin von Kabelfernsehdiensten war und ihren Abonnementvertrag kündigen wollte, forderte die Anbieterin auf, ihr den für die Kündigung maßgeblichen Zeitraum mitzuteilen.

Die Anbieterin teilte - wie sich nachher herausstellte - (unbeabsichtigt) einen falschen Zeitraum mit.

OpenPr.de: Der EuGH hat mit Urteil vom 16.04.2015 entschieden, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch ein Unternehmen an einen Verbraucher als "irreführende Geschäftspraxis" im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und damit als Wettbewerbsverstoß einzustufen ist.

Sachverhalt / Ausgangsverfahren: Eine ungarische Privatperson, die Abonnent bei einer Anbieterin von Kabelfernsehdiensten war und ihren Abonnementvertrag kündigen wollte, forderte die Anbieterin auf, ihr den für die Kündigung maßgeblichen Zeitraum mitzuteilen.

Die Anbieterin teilte - wie sich nachher herausstellte - (unbeabsichtigt) einen falschen Zeitraum mit.





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