LG Berlin: Amazon-Händler haftet für Markenrechtsverletzung bei Anhängen an bereits bestehendes Amazon-Angebot!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Das LG Berlin hat in einem von Rechtsanwältin Denise Himburg auf Klägerseite geführten Klageverfahren wegen Markenverletzung mit Urteil vom 10.02.2015 entschieden, dass ein Amazon-Händler als Störer haftet, wenn er sich an ein bereits bestehendes Angebot eines Amazon-Anbieters anhängt und dieses Markenrechte Dritter verletzt.

Sachverhalt:

Der Klägerin ist Inhaberin der deutschen Wortmarke "Klax", geschützt u.a. für Möbel.

Der Beklagte verkauft u.a. Sanitär- und Badmöbel namhafter Hersteller auf der Amazon-Plattform.

OpenPr.de: Das LG Berlin hat in einem von Rechtsanwältin Denise Himburg auf Klägerseite geführten Klageverfahren wegen Markenverletzung mit Urteil vom 10.02.2015 entschieden, dass ein Amazon-Händler als Störer haftet, wenn er sich an ein bereits bestehendes Angebot eines Amazon-Anbieters anhängt und dieses Markenrechte Dritter verletzt.

Sachverhalt:

Der Klägerin ist Inhaberin der deutschen Wortmarke "Klax", geschützt u.a. für Möbel.

Der Beklagte verkauft u.a. Sanitär- und Badmöbel namhafter Hersteller auf der Amazon-Plattform.





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