Zivilrechtliche Folgen einer Alkoholfahrt !
Datum: Dienstag, dem 14. September 2010
Thema: Recht-Infos


Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und Fahrfehler begründen Anscheinsbeweis für Haftung, wenn nüchterner Fahrer in der Verkehrssituation Unfall vermieden hätte (OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az. 6 U 159/9)!
Sachverhalt: Fahrer F fährt nachts mit 1,17 Promille auf BAB. Er fährt auf mittlerer Spur. F macht starke Lenkbewegung, so dass sein Fahrzeug nach links gegen die Leitplanke gerät und auf Fahrbahn stehen bleibt. Fahrer G fährt mit ca. 150 km/h auf. Laut Gutachten wäre bei ca. 78 km/h der Unfall vermeidbar gewesen. Fahrzeug des F hatte keine Beleuchtung mehr an.
Rechtsgründe: Bei der Haftungsabwägung nach § 17 StVG sind die beiderseitigen Verursachungsbeiträge der Unfallbeteiligten zu ermitteln und nach ihrer Gewichtung gegeneinander abzuwägen. Absolute Fahruntüchtigkeit darf mit einbezogen werden.

Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und Fahrfehler begründen Anscheinsbeweis für Haftung, wenn nüchterner Fahrer in der Verkehrssituation Unfall vermieden hätte (OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az. 6 U 159/9)!
Sachverhalt: Fahrer F fährt nachts mit 1,17 Promille auf BAB. Er fährt auf mittlerer Spur. F macht starke Lenkbewegung, so dass sein Fahrzeug nach links gegen die Leitplanke gerät und auf Fahrbahn stehen bleibt. Fahrer G fährt mit ca. 150 km/h auf. Laut Gutachten wäre bei ca. 78 km/h der Unfall vermeidbar gewesen. Fahrzeug des F hatte keine Beleuchtung mehr an.
Rechtsgründe: Bei der Haftungsabwägung nach § 17 StVG sind die beiderseitigen Verursachungsbeiträge der Unfallbeteiligten zu ermitteln und nach ihrer Gewichtung gegeneinander abzuwägen. Absolute Fahruntüchtigkeit darf mit einbezogen werden.





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