Straftäter wegen eines falschen 'Klicks'?
Datum: Donnerstag, dem 27. Mai 2010
Thema: Recht-Infos


Warum File-Sharing fast immer illegal ist!
Vom wackeligen Hochzeitsvideo bis hin zum Blockbuster des Jahres - im weltweiten Datennetzwerk boomt die Mentalität des Gebens und Nehmens. Dass dabei nicht nur das Kopieren und Bereitstellen von geschützten Inhalten wie Musik oder Filmen illegal ist, wissen allerdings nur die Wenigsten. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat neben den größten Irrtümern auch die wichtigsten Vorschriften und Regeln für den Datenaustausch im Internet zusammengefasst.
Der Tag war anstrengend, es regnet ununterbrochen und im Fernsehen läuft auch mal wieder nichts Brauchbares - da klingt ein entspannter Filmabend auf dem eigenen Sofa doch verführerisch. Schade nur, dass sich in der heimischen Videosammlung kein passender Streifen finden lässt und die aktuellen Hollywood-Blockbuster zunächst nur im Kino laufen. Was liegt da näher, als einfach schnell "mal was runterzuladen" - als willkommenen Ausweg aus der Feierabend-Misere. Dass sie damit allerdings mehr als nur ein Kavaliersdelikt begehen, ist längst nicht allen Internet-Nutzern klar. Denn trotz hartnäckiger, gegenteiliger Gerüchte ist auch der Download von offensichtlich illegal bereitgestellten Inhalten rechtswidrig und damit strafbar.

Warum File-Sharing fast immer illegal ist!
Vom wackeligen Hochzeitsvideo bis hin zum Blockbuster des Jahres - im weltweiten Datennetzwerk boomt die Mentalität des Gebens und Nehmens. Dass dabei nicht nur das Kopieren und Bereitstellen von geschützten Inhalten wie Musik oder Filmen illegal ist, wissen allerdings nur die Wenigsten. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat neben den größten Irrtümern auch die wichtigsten Vorschriften und Regeln für den Datenaustausch im Internet zusammengefasst.
Der Tag war anstrengend, es regnet ununterbrochen und im Fernsehen läuft auch mal wieder nichts Brauchbares - da klingt ein entspannter Filmabend auf dem eigenen Sofa doch verführerisch. Schade nur, dass sich in der heimischen Videosammlung kein passender Streifen finden lässt und die aktuellen Hollywood-Blockbuster zunächst nur im Kino laufen. Was liegt da näher, als einfach schnell "mal was runterzuladen" - als willkommenen Ausweg aus der Feierabend-Misere. Dass sie damit allerdings mehr als nur ein Kavaliersdelikt begehen, ist längst nicht allen Internet-Nutzern klar. Denn trotz hartnäckiger, gegenteiliger Gerüchte ist auch der Download von offensichtlich illegal bereitgestellten Inhalten rechtswidrig und damit strafbar.





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