Abmahnung German Top 100 Single Charts - Kornmeier & Partner, FAREDS, Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Wesaveyourcopyrights - Abmahnungen wegen Filesharing einzelner Songs
Datum: Mittwoch, dem 05. Juni 2013
Thema: Recht-Infos


Anwaltliche Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing drohen wegen unterschiedlichsten Werktypen: z.B. Filme, Folgen von TV-Serien, Musikalben, Computerspielen oder Hörbücher.

Besonderes Ungemach droht jedoch Internetanschlussinhaber, die eine z.B. Abmahnung wegen Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts oder eines anderen Chartcontainers / Samplers wie den Bravo Hits erhalten haben.

Die besondere Gefahr liegt darin, dass sich die Abmahnung in der Regel nur auf einen Song oder einige wenige Songs des Chartcontainers / Samplers bezieht. Da der Chartcontainer / Sampler noch eine Reihe weitere Songs enthält, droht die große Gefahr weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien/Rechteinhaber zu erhalten! Da jede einzelne Abmahnung wegen Filesharing - neben der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - mit einem Vergleichsangebot / finanzieller Forderung von jedenfalls mehreren hundert Euro (in der Regel 450,-- Euro, aber auch bis zu 1.800,-- Euro) verbunden ist, können schnell Forderungen von insgesamt mehreren tausend Euro erhoben werden!

z.B. folgende Kanzleien / Rechteinhaber sprechen derzeit Abmahnungen wegen Filesharing einzelner Songs aus:



Betroffene die eine Abmahnung wegen des Vorwurfs von Filesharing eines Songs aus einem Chartcon1tainer / Sampler erhalten haben, sollten daher schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Es gilt nicht nur die erhaltene Abmahnung auf ihre Berechtigung zu überprüfen, sondern insbesondere zeitnah vorbeugende Massnahmen gegen Folgeabmahnung zu ergreifen.

Die Kanzlei Gravel Herrmann Sari - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft mit Standorten in Frankfurt/Hessen und Münster/Nordrhein-Westfalen ist u.a. im Medienrecht / Urheberrecht spezialisiert
und hat bereits tausende von Abmahnungen wegen Filesharing bearbeitet. Wir verfügen über das notwendige rechtliche Wissen sowie die Erfahrung wie effektiv gegen Abmahnungen vorgegangen werden kann.

Nutzen Sie unser Angebot zu einem unverbindlichen Erstgespräch direkt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und Verteidigungsansätze. Sie erreichen uns unter unseren Festnetznummern: 069 - 900 25 940 (Frankfurt) oder 0251 - 39 51 81 80 (Münster). Alternativ können Sie uns auch die erhaltene Abmahnung an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten regelmäßig binnen weniger Stunden eine Rückmeldung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Spezialangebot: www.abmahnung-rechtsanwaelte.de

Anwaltliche Abmahnungen
wegen des Vorwurfs von Filesharing drohen wegen unterschiedlichsten Werktypen: z.B. Filme, Folgen von TV-Serien, Musikalben, Computerspielen oder Hörbücher.

Besonderes Ungemach droht jedoch Internetanschlussinhaber, die eine z.B. Abmahnung wegen Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts oder eines anderen Chartcontainers / Samplers wie den Bravo Hits erhalten haben.

Die besondere Gefahr liegt darin, dass sich die Abmahnung in der Regel nur auf einen Song oder einige wenige Songs des Chartcontainers / Samplers bezieht. Da der Chartcontainer / Sampler noch eine Reihe weitere Songs enthält, droht die große Gefahr weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien/Rechteinhaber zu erhalten! Da jede einzelne Abmahnung wegen Filesharing - neben der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - mit einem Vergleichsangebot / finanzieller Forderung von jedenfalls mehreren hundert Euro (in der Regel 450,-- Euro, aber auch bis zu 1.800,-- Euro) verbunden ist, können schnell Forderungen von insgesamt mehreren tausend Euro erhoben werden!

z.B. folgende Kanzleien / Rechteinhaber sprechen derzeit Abmahnungen wegen Filesharing einzelner Songs aus:



Betroffene die eine Abmahnung wegen des Vorwurfs von Filesharing eines Songs aus einem Chartcon1tainer / Sampler erhalten haben, sollten daher schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Es gilt nicht nur die erhaltene Abmahnung auf ihre Berechtigung zu überprüfen, sondern insbesondere zeitnah vorbeugende Massnahmen gegen Folgeabmahnung zu ergreifen.

Die Kanzlei Gravel Herrmann Sari - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft mit Standorten in Frankfurt/Hessen und Münster/Nordrhein-Westfalen ist u.a. im Medienrecht / Urheberrecht spezialisiert
und hat bereits tausende von Abmahnungen wegen Filesharing bearbeitet. Wir verfügen über das notwendige rechtliche Wissen sowie die Erfahrung wie effektiv gegen Abmahnungen vorgegangen werden kann.

Nutzen Sie unser Angebot zu einem unverbindlichen Erstgespräch direkt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und Verteidigungsansätze. Sie erreichen uns unter unseren Festnetznummern: 069 - 900 25 940 (Frankfurt) oder 0251 - 39 51 81 80 (Münster). Alternativ können Sie uns auch die erhaltene Abmahnung an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten regelmäßig binnen weniger Stunden eine Rückmeldung.

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