Kontrollrechtsmissbrauch durch den Arbeitgeber
Datum: Montag, dem 27. Mai 2013
Thema: Recht-Infos


Jetzt guckt euch mal an, was die Patrones alles dürfen, wenn ein Vorwand existiert, - und man bedenke die Leichtigkeit mit welcher sich ein Vorwand erfinden lässt. Als Vorwand gelten: der Schutz des Betriebsvermögens, Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ...

Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte 2003. Dort kann man nachlesen über des Betriebsrates nicht zustimmungsbduerftiger Einzelüberwachung, ausgeführt durch den Vorgesetzten, Chef, (nach dem Motto: den knöpf ich mir jetzt mal vor), mittels verdeckter Wanzen, versteckter Kameras, durchsichtiger Spiegel, Ferngläsern, Internet, Detektiven, Loyalitätstests, die bis hin zur Anstiftung reichen.

Dem nicht genug, - wagen sich diese Stöpkes (Vorgesetzte) sogar bis ins Privatleben von einzelnen Mitarbeitern vor.

Ja, der Mitarbeiter ist völlig ahnungslos, und muss die gelegentlichen Schickanen erdulden, die dadurch entstehen, dass der Chef durch rezitieren von Gesprächsinhalten aus des Mitarbeiters abendlich, häusslich geführten Privattelefonaten, diesen aus der Fassung bringt. Jawohl Herr Allmächtiger. Hierbei spielt das Empfinden der betroffenen Mitarbeiter, die dadurch entstehende Verängstigung, keine Rolle. Und wenn der Mitarbeiter danach frägt, ob er überwacht wird, dann lügt Ihm der Chef auch noch ins Gesicht, und antwortet mit: Nein. Und wenn der Mitarbeiter ein 2-tes mal nachfrägt, dann wird ihm entgegnet: beweisen Sie es! Was der ahnungslose Berufsanfänger ja gar nicht kann. Aber die nächste Schikane wartet bestimmt.

Und so wird bei Berufsanfängern vorgegangen, - die keine grossen Betriebsgeheimnisse oder aber Betriebsvermögen bergen können, womit die rechtlichen Voraussetzungen für solches Vorgehen jedenfalls fehlen. Wahrscheinlich einfach nur desswegen, weil der Chef eine Gelegenheit sucht, die Ausspähung zu erlernen, zu üben, oder aber um seine Überwachungsanlagen zu testen. Vielleicht auch einfach nur Mobbinggelüste.

Jedenfalls: hier die Erklärung für den Sachverhalt, - falls jemand die Pozedur oder das Mögliche nicht glauben kann, nicht versteht was und wie Ihm wiederfährt, und in entstehenden Ängsten und Schuldgefühlen erlahmt. So läuft es da draussen in der deutschen Gesellschaft. Wohlgemerkt, falls sich einer nach solch einem Erlebnis noch zutraut vor Gericht zu klagen, - es bleiben ihm arbeitsrechtlich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur 3 Wochen Zeit zum eineichen der Klage. Und beweisen sollte er die heimliche Kontrolle auch noch können.

Ja wo leben wir denn? Bei den Neandertalern?

Kontrollrecht für Vorgesetzte 2003, Kontrollen am Arbeitsplatz

Jetzt guckt euch mal an, was die Patrones alles dürfen, wenn ein Vorwand existiert, - und man bedenke die Leichtigkeit mit welcher sich ein Vorwand erfinden lässt. Als Vorwand gelten: der Schutz des Betriebsvermögens, Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ...

Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte 2003. Dort kann man nachlesen über des Betriebsrates nicht zustimmungsbduerftiger Einzelüberwachung, ausgeführt durch den Vorgesetzten, Chef, (nach dem Motto: den knöpf ich mir jetzt mal vor), mittels verdeckter Wanzen, versteckter Kameras, durchsichtiger Spiegel, Ferngläsern, Internet, Detektiven, Loyalitätstests, die bis hin zur Anstiftung reichen.

Dem nicht genug, - wagen sich diese Stöpkes (Vorgesetzte) sogar bis ins Privatleben von einzelnen Mitarbeitern vor.

Ja, der Mitarbeiter ist völlig ahnungslos, und muss die gelegentlichen Schickanen erdulden, die dadurch entstehen, dass der Chef durch rezitieren von Gesprächsinhalten aus des Mitarbeiters abendlich, häusslich geführten Privattelefonaten, diesen aus der Fassung bringt. Jawohl Herr Allmächtiger. Hierbei spielt das Empfinden der betroffenen Mitarbeiter, die dadurch entstehende Verängstigung, keine Rolle. Und wenn der Mitarbeiter danach frägt, ob er überwacht wird, dann lügt Ihm der Chef auch noch ins Gesicht, und antwortet mit: Nein. Und wenn der Mitarbeiter ein 2-tes mal nachfrägt, dann wird ihm entgegnet: beweisen Sie es! Was der ahnungslose Berufsanfänger ja gar nicht kann. Aber die nächste Schikane wartet bestimmt.

Und so wird bei Berufsanfängern vorgegangen, - die keine grossen Betriebsgeheimnisse oder aber Betriebsvermögen bergen können, womit die rechtlichen Voraussetzungen für solches Vorgehen jedenfalls fehlen. Wahrscheinlich einfach nur desswegen, weil der Chef eine Gelegenheit sucht, die Ausspähung zu erlernen, zu üben, oder aber um seine Überwachungsanlagen zu testen. Vielleicht auch einfach nur Mobbinggelüste.

Jedenfalls: hier die Erklärung für den Sachverhalt, - falls jemand die Pozedur oder das Mögliche nicht glauben kann, nicht versteht was und wie Ihm wiederfährt, und in entstehenden Ängsten und Schuldgefühlen erlahmt. So läuft es da draussen in der deutschen Gesellschaft. Wohlgemerkt, falls sich einer nach solch einem Erlebnis noch zutraut vor Gericht zu klagen, - es bleiben ihm arbeitsrechtlich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur 3 Wochen Zeit zum eineichen der Klage. Und beweisen sollte er die heimliche Kontrolle auch noch können.

Ja wo leben wir denn? Bei den Neandertalern?

Kontrollrecht für Vorgesetzte 2003, Kontrollen am Arbeitsplatz





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