Aktueller Prozesserfolg für Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit.
Datum: Freitag, dem 19. Oktober 2012
Thema: Recht-Infos


Landgericht Duisburg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Durchtrennung des nervus accessorius im Rahmen einer Lymphknotenentfernung, LG Duisburg, Az. 1 O 496/09

Chronologie:
Bei der Klägerin wurde im Rahmen einer Lymphknotenentfernung im September 2008 der nervus accessorius durchtrennt. Dadurch ist es zu einer Parese des Trapezmuskels und Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich sowie zu Funktionsbeeinträchtigungen gekommen. Die Klägerin musste in Teilrente gehen und ist in ihrer Haushaltsführung erheblich eingeschränkt.

Verfahren:
Das Landgericht Duisburg hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Nachdem der Gutachter Behandlungsfehler konstatierte und zur Überzeugung der Kammer die Schädigung durch die Fehler eintrat, erliess das Gericht ein Grund- und Teilurteil, wonach die Leistungsklage gerechtfertigt ist und festgestellt wird, daß die Beklagte sämtliche materiellen Schäden zu tragen hat. Die Gesamtschadensumme liegt im sechsstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Kommt ein Gericht zum Ergebnis, daß die Ansprüche des Geschädigten grundsätzlich berechtigt sind, kann aber noch nicht genau festgestellt werden, welche konkreten Ansprüche angemessen sind, bietet sich ein Grundurteil an. Im Anschluß daran hat der Geschädigte sodann die Möglichkeit, mittels weiterer gutachterlicher Hilfe den konkreten Schädigungsgrad und die Höhe der angemessenen Regulierungssumme zu eruieren, stellt RA Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
Deutschland

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Telefon: 0211 556207

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Durchtrennung des nervus accessorius im Rahmen einer Lymphknotenentfernung, LG Duisburg, Az. 1 O 496/09

Chronologie:
Bei der Klägerin wurde im Rahmen einer Lymphknotenentfernung im September 2008 der nervus accessorius durchtrennt. Dadurch ist es zu einer Parese des Trapezmuskels und Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich sowie zu Funktionsbeeinträchtigungen gekommen. Die Klägerin musste in Teilrente gehen und ist in ihrer Haushaltsführung erheblich eingeschränkt.

Verfahren:
Das Landgericht Duisburg hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Nachdem der Gutachter Behandlungsfehler konstatierte und zur Überzeugung der Kammer die Schädigung durch die Fehler eintrat, erliess das Gericht ein Grund- und Teilurteil, wonach die Leistungsklage gerechtfertigt ist und festgestellt wird, daß die Beklagte sämtliche materiellen Schäden zu tragen hat. Die Gesamtschadensumme liegt im sechsstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Kommt ein Gericht zum Ergebnis, daß die Ansprüche des Geschädigten grundsätzlich berechtigt sind, kann aber noch nicht genau festgestellt werden, welche konkreten Ansprüche angemessen sind, bietet sich ein Grundurteil an. Im Anschluß daran hat der Geschädigte sodann die Möglichkeit, mittels weiterer gutachterlicher Hilfe den konkreten Schädigungsgrad und die Höhe der angemessenen Regulierungssumme zu eruieren, stellt RA Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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