Inhalte aus dem Netz löschen? – Dann aber richtig!
Datum: Dienstag, dem 23. Oktober 2012
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Wer unerlaubt ein fremdes Bild im Internet verwendet, muss das Bild komplett und überall löschen. Völlig egal, auf wie vielen Servern das Bild gespeichert ist.

Das OLG Karlsruhe hat dies mit einem Urteil vom 12.09.2012 klargestellt. Die Verpflichtung geht auch dahin, selbst 30 Server einzeln auf womöglich noch vorhandene verletzende Dateien zu untersuchen.

Der Argumentation des Nutzers, es wäre ihm nicht zuzumuten, jeden einzelnen Speicherort zu überprüfen, hat das OLG Karlsruhe damit klipp und klar eine Absage erteilt.

Wichtig also, sich als Betroffener auch exakt daran zu halten. Das ist zwar nicht neu, immerhin hat das OLG Hamburg schon 2010 entsprechend entschieden. Das OLG Karlsruhe hat dies aber nun nochmals eindeutig bestätigt.

OpenPr.de: Wer unerlaubt ein fremdes Bild im Internet verwendet, muss das Bild komplett und überall löschen. Völlig egal, auf wie vielen Servern das Bild gespeichert ist.

Das OLG Karlsruhe hat dies mit einem Urteil vom 12.09.2012 klargestellt. Die Verpflichtung geht auch dahin, selbst 30 Server einzeln auf womöglich noch vorhandene verletzende Dateien zu untersuchen.

Der Argumentation des Nutzers, es wäre ihm nicht zuzumuten, jeden einzelnen Speicherort zu überprüfen, hat das OLG Karlsruhe damit klipp und klar eine Absage erteilt.

Wichtig also, sich als Betroffener auch exakt daran zu halten. Das ist zwar nicht neu, immerhin hat das OLG Hamburg schon 2010 entsprechend entschieden. Das OLG Karlsruhe hat dies aber nun nochmals eindeutig bestätigt.





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