Ein Regelinsolvenzverfahren muss nicht zwangsläufig das Ende der Selbständigkeit bedeuten!
Datum: Mittwoch, dem 17. Oktober 2012 Thema: Recht-Infos
OpenPr.de: Beim Regelinsolvenzverfahren handelt es sich um das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts, während das Verbraucherinsolvenzverfahren als vereinfachtes Kleinverfahren eingeführt wurde.
Das Regelinsolvenzverfahren eröffnet Selbstständigen und Freiberuflern als auch Unternehmen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (juristische Person) wie die GmbH und die AG die Möglichkeit, durch die Vorlage eines Insolvenzplans eine Sanierung des Unternehmens zu erreichen.
Es findet darüber hinaus auch bei ehemals selbstständig tätigen Personen Anwendung, wenn
• sie mehr als 19 Gläubiger haben,
• Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, z.B. Bundesagentur für Arbeit (BfA)
• Forderungen aus Steuern und Sozialabgaben, z.B. Finanzamt wegen Lohnsteuer,
• Forderungen der Sozialversicherungsträger, z.B. Sozialleistungen und Berufsgenossenschaft
• die Vermögensverhältnisse unüberschaubar sind, z. B. bei hohen Schulden, Grundvermögen und sonstigen Gründen.
OpenPr.de: Beim Regelinsolvenzverfahren handelt es sich um das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts, während das Verbraucherinsolvenzverfahren als vereinfachtes Kleinverfahren eingeführt wurde.
Das Regelinsolvenzverfahren eröffnet Selbstständigen und Freiberuflern als auch Unternehmen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (juristische Person) wie die GmbH und die AG die Möglichkeit, durch die Vorlage eines Insolvenzplans eine Sanierung des Unternehmens zu erreichen.
Es findet darüber hinaus auch bei ehemals selbstständig tätigen Personen Anwendung, wenn
• sie mehr als 19 Gläubiger haben,
• Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, z.B. Bundesagentur für Arbeit (BfA)
• Forderungen aus Steuern und Sozialabgaben, z.B. Finanzamt wegen Lohnsteuer,
• Forderungen der Sozialversicherungsträger, z.B. Sozialleistungen und Berufsgenossenschaft
• die Vermögensverhältnisse unüberschaubar sind, z. B. bei hohen Schulden, Grundvermögen und sonstigen Gründen.
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