Aktuelle Urteile zum Verbraucherschutz bei Flugverspätungen!
Datum: Mittwoch, dem 08. August 2012
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Hamburg, 08.08.2012 - Die Gerichte stärken weiter den Schutz von Verbrauchern bei Flugverspätungen!

Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung stand bereits fest, daß Verbraucher auch im Falle sog. „großer Verspätungen“ (mehr als 3 Stunden spätere Ankunft) einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben.

Die Ausgleichszahlung beträgt mindestens EUR 250 pro Person und kann bis auf EUR 600 steigen.

Da keine Zahlungspflicht besteht, soweit die Verspätung auf einem außergewöhnlichen Umstand beruht, haben die Fluggesellschaften in der Vergangenheit immer wieder versucht, technische Mängel des Flugzeugs anzuführen, um sich von der Ausgleichszahlung zu befreien. Dem ist die Rechtsprechung nicht gefolgt.

OpenPr.de: Hamburg, 08.08.2012 - Die Gerichte stärken weiter den Schutz von Verbrauchern bei Flugverspätungen!

Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung stand bereits fest, daß Verbraucher auch im Falle sog. „großer Verspätungen“ (mehr als 3 Stunden spätere Ankunft) einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben.

Die Ausgleichszahlung beträgt mindestens EUR 250 pro Person und kann bis auf EUR 600 steigen.

Da keine Zahlungspflicht besteht, soweit die Verspätung auf einem außergewöhnlichen Umstand beruht, haben die Fluggesellschaften in der Vergangenheit immer wieder versucht, technische Mängel des Flugzeugs anzuführen, um sich von der Ausgleichszahlung zu befreien. Dem ist die Rechtsprechung nicht gefolgt.





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