Top - Anwälte im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Landgericht Bonn
Datum: Sonntag, dem 03. September 2017
Thema: Recht-Infos


Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Landgericht Bonn - vom 01.09.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Lungenembolie und massiver Hirninfarkt nach Herzkatheteruntersuchung, LG Bonn, Az.: 9 O 287/15

Chronologie:

Der zwischenzeitlich verstorbene Patient stellte sich wegen Herzproblemen in der Klinik der Beklagten vor. Während einer Herzkatheteruntersuchung kam es zu einer Lungenembolie. Im weiteren Verlauf trat ein massiver Hirninfarkt ein, kurze Zeit später verstarb der Patient. Den behandelnden Ärzten wird ein fehlerhaftes Diagnose- und Therapiemanagement vorgeworfen.

Verfahren:

Das Landgericht Bonn hat den Vorfall umfassend gutachterlich hinterfragen lassen. Der gerichtlich bestellte Gutachter kommt im Ergebnis zu einigen ärztlichen Versäumnissen, woraufhin das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im vierstelligen Eurobereich angeraten hat.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Aufgrund der nur geringen Leidenszeit sind die möglichen Ansprüche für die Hinterbliebenen sehr gering. Der zeitnahe Eintritt der Todes führt in Deutschland zu keinem nennenswerten Schmerzensgeldanspruch, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

(Weitere interessante Italien News, Italien Infos & Italien Tipps gibt es hier.)

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Landgericht Bonn - vom 01.09.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Lungenembolie und massiver Hirninfarkt nach Herzkatheteruntersuchung, LG Bonn, Az.: 9 O 287/15

Chronologie:

Der zwischenzeitlich verstorbene Patient stellte sich wegen Herzproblemen in der Klinik der Beklagten vor. Während einer Herzkatheteruntersuchung kam es zu einer Lungenembolie. Im weiteren Verlauf trat ein massiver Hirninfarkt ein, kurze Zeit später verstarb der Patient. Den behandelnden Ärzten wird ein fehlerhaftes Diagnose- und Therapiemanagement vorgeworfen.

Verfahren:

Das Landgericht Bonn hat den Vorfall umfassend gutachterlich hinterfragen lassen. Der gerichtlich bestellte Gutachter kommt im Ergebnis zu einigen ärztlichen Versäumnissen, woraufhin das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im vierstelligen Eurobereich angeraten hat.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Aufgrund der nur geringen Leidenszeit sind die möglichen Ansprüche für die Hinterbliebenen sehr gering. Der zeitnahe Eintritt der Todes führt in Deutschland zu keinem nennenswerten Schmerzensgeldanspruch, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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