Schenkkreise: Geld kann zurückgefordert werden!
Datum: Mittwoch, dem 25. Juli 2012
Thema: Recht-News


In seiner Entscheidung vom 21.07.2012 (Az.: III ZR 291/11) bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zu den sog. "Schenkkreisen". Danach werden nach einem Schneeballsystem aufgebaute Schenkkreise als sittenwidrig eingestuft.

Das System "Schenkkreis" ist ein Pyramidensystem nach dem Schneeballprinzip. An der Spitze der Pyramide stehen Mitglieder des "Empfängerkreises", die von den "unteren" Mitgliedern mit Geldbeträgen beschenkt werden. Die vorgenommenen Schenkungen werden von "unten" nach "oben" weitergeleitet.

Die Beschenkten im oberen Teil der Pyramide scheiden nach der Beschenkung aus. An ihrer Stelle rücken die anderen Mitglieder in den Empfängerkreis nach. In der Hoffnung selbst einmal Angehörige des Empfängerkreises zu werden, leisten die neu hinzutretenden Mitglieder wiederum Schenkungen an die jeweiligen nachgerückten Mitglieder des Empfängerkreises.

Ein solches System zielt nach der Auffassung des BGH allein darauf ab, zugunsten einiger weniger Mitspieler leichtgläubige und unerfahrene Personen auszunutzen und sie zur Zahlung des Einsatzes zu bewegen. Dieses sittenwidrige Verhalten wird dadurch sanktioniert, dass der zugrunde liegende Vertrag nichtig ist und das Geleistete zurückgefordert werden kann.

In seiner Entscheidung vom 21.07.2012 (Az.: III ZR 291/11) bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zu den sog. "Schenkkreisen". Danach werden nach einem Schneeballsystem aufgebaute Schenkkreise als sittenwidrig eingestuft.

Das System "Schenkkreis" ist ein Pyramidensystem nach dem Schneeballprinzip. An der Spitze der Pyramide stehen Mitglieder des "Empfängerkreises", die von den "unteren" Mitgliedern mit Geldbeträgen beschenkt werden. Die vorgenommenen Schenkungen werden von "unten" nach "oben" weitergeleitet.

Die Beschenkten im oberen Teil der Pyramide scheiden nach der Beschenkung aus. An ihrer Stelle rücken die anderen Mitglieder in den Empfängerkreis nach. In der Hoffnung selbst einmal Angehörige des Empfängerkreises zu werden, leisten die neu hinzutretenden Mitglieder wiederum Schenkungen an die jeweiligen nachgerückten Mitglieder des Empfängerkreises.

Ein solches System zielt nach der Auffassung des BGH allein darauf ab, zugunsten einiger weniger Mitspieler leichtgläubige und unerfahrene Personen auszunutzen und sie zur Zahlung des Einsatzes zu bewegen. Dieses sittenwidrige Verhalten wird dadurch sanktioniert, dass der zugrunde liegende Vertrag nichtig ist und das Geleistete zurückgefordert werden kann.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=949