Arbeitsrecht: Informationen zum Kündigungsschutzverfahren!
Datum: Dienstag, dem 17. Juli 2012
Thema: Recht-Infos


Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, informiert über den Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht!

Frankfurt, 17. Juli 2012 - Die Kündigung: oftmals ein echter Schock und mit ernsthaften Existenzängsten verbunden. Dies gilt besonders, wenn die Kündigung überraschend oder fristlos ausgesprochen wird und nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit erfolgt.

Viele Arbeitnehmer stehen nach dem Erhalt einer Kündigung erstmals vor dem Arbeitsgericht. Aber wie läuft dieses Gerichtsverfahren ab und welche Besonderheiten weist es auf? Antworten hierauf gibt Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt.

Wichtig ist schnelles Handeln: Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, so muss er innerhalb von drei Woche nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Der Arbeitnehmer kann sich grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht vertreten, wovon einem Laien aufgrund der häufigen Unüberschaubarkeit des Verfahrensablaufs und der komplexen Rechtslage jedoch dringend abzuraten ist.

Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, informiert über den Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht!

Frankfurt, 17. Juli 2012 - Die Kündigung: oftmals ein echter Schock und mit ernsthaften Existenzängsten verbunden. Dies gilt besonders, wenn die Kündigung überraschend oder fristlos ausgesprochen wird und nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit erfolgt.

Viele Arbeitnehmer stehen nach dem Erhalt einer Kündigung erstmals vor dem Arbeitsgericht. Aber wie läuft dieses Gerichtsverfahren ab und welche Besonderheiten weist es auf? Antworten hierauf gibt Sonja Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt.

Wichtig ist schnelles Handeln: Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, so muss er innerhalb von drei Woche nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Der Arbeitnehmer kann sich grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht vertreten, wovon einem Laien aufgrund der häufigen Unüberschaubarkeit des Verfahrensablaufs und der komplexen Rechtslage jedoch dringend abzuraten ist.





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