Clerical Medical muss Auszahlungspläne einhalten!
Datum: Dienstag, dem 17. Juli 2012
Thema: Recht-News


Schadensersatz möglich - Bundesgerichtshof Urteil vom 11.07.2012!

Am 11.07.2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer lang erwarteten Entscheidung die Leistungsverpflichtung des Lebensversicherer Clerical Medical Investement Group Ltd. anerkannt.

Die BGH-Richter entschieden, dass Clerical Medical, die in den Auszahlungsplänen versprochene Beträge den Kunden zahlen muss. Zudem sind auch Schadensersatzansprüche gegen den Lebensversicherers möglich. Der BGH verwies die Fälle an die Vorinstanzen zurück, um genauere Feststellungen nachzuholen.

Im konkreten Fall ging es um eine Lebensversicherung "Welthmaster Noble" mit Auszahlungsplänen. Windige Vermittler haben ihren Kunden überzeugend versprochen, dass die Zahlungen aus der Police und den Investments ausreichen würden, einen zur Finanzierung aufgenommenen Kredits zu bedienen.

Schadensersatz möglich - Bundesgerichtshof Urteil vom 11.07.2012!

Am 11.07.2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer lang erwarteten Entscheidung die Leistungsverpflichtung des Lebensversicherer Clerical Medical Investement Group Ltd. anerkannt.

Die BGH-Richter entschieden, dass Clerical Medical, die in den Auszahlungsplänen versprochene Beträge den Kunden zahlen muss. Zudem sind auch Schadensersatzansprüche gegen den Lebensversicherers möglich. Der BGH verwies die Fälle an die Vorinstanzen zurück, um genauere Feststellungen nachzuholen.

Im konkreten Fall ging es um eine Lebensversicherung "Welthmaster Noble" mit Auszahlungsplänen. Windige Vermittler haben ihren Kunden überzeugend versprochen, dass die Zahlungen aus der Police und den Investments ausreichen würden, einen zur Finanzierung aufgenommenen Kredits zu bedienen.





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