Steuerschäden bei Medienfonds sind ersatzfähig!
Datum: Dienstag, dem 10. Juli 2012 Thema: Recht-News
Das Landgericht Aachen (Az. 1 O 541/11) hatte mit Urteil vom 24.05.2012 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Medienfondsanleger die beratende Bank aufgrund von Falschberatung auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Anlage in Anspruch genommen hat.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der vorliegende Fall soll sich insbesondere auf den dem Anleger entstandenen so genannten Steuerschaden bezogen haben.
Medienfonds sollen den Anlegern oft von Finanzdienstleistungsinstituten als Steuersparmodell anempfohlen worden sein. Dies rühre daher, dass die Fonds zu Beginn hohe Verluste erwirtschaften sollten, die sich dann für die Anleger steuermindernd auswirken könnten. Um diese Wirkung noch zu verstärken, sollen viele dieser Beteiligungen darlehensfinanziert worden sein.
Das Landgericht Aachen (Az. 1 O 541/11) hatte mit Urteil vom 24.05.2012 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Medienfondsanleger die beratende Bank aufgrund von Falschberatung auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Anlage in Anspruch genommen hat.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der vorliegende Fall soll sich insbesondere auf den dem Anleger entstandenen so genannten Steuerschaden bezogen haben.
Medienfonds sollen den Anlegern oft von Finanzdienstleistungsinstituten als Steuersparmodell anempfohlen worden sein. Dies rühre daher, dass die Fonds zu Beginn hohe Verluste erwirtschaften sollten, die sich dann für die Anleger steuermindernd auswirken könnten. Um diese Wirkung noch zu verstärken, sollen viele dieser Beteiligungen darlehensfinanziert worden sein.
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